Steuervorteil bei Heirat noch in diesem Jahr...?

30. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
JorgeP
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuervorteil bei Heirat noch in diesem Jahr...?

Hallo, ich habe soeben erfahren, dass man die Steuervorteile rückwirkend für das ganze Jahr in Anspruch nehmen kann, wenn man noch in diesem Jahr (bis 31.12.) heiratet. Dazu habe ich noch ein Fragen:

-Was kann ich genau unter "Steuervorteil" verstehen bzw. wieviel Geld bekomme ich etwa zurück? Ich bin Alleinverdiener (momentan Steuerklasse 1) und meine Partnerin ist Studentin. Wir würden eine Zusammenveranlagung wählen. Wir würden dann nach der Heirat Steuerklasse 3/5 wählen.

- Das Geld würde doch dann vom Finanzamt zurückerstattet werden, nachdem ich meine Steuererklärung für das Jahr 2004 abgegeben habe, oder?

- Ich habe erfahren, dass die Lohnsteuerkarte 2004 Ende Dezember nicht mehr geändert werden kann...muss ich dann "nur" die Heiratsurkunde mit beifügen, um in den Genuß des Steuervorteils zu kommen (ich heirate am 30.12. im port. Konsulat)?

- Muss ich die Heiratsurkunde übersetzen lassen (ist ja auf portugiesisch)?


Vielen Dank im voraus.

Viele Grüße J.Pinto

-- Editiert von JorgeP am 30.11.2004 11:53:57

-- Editiert von JorgeP am 30.11.2004 11:55:04

-- Editiert von JorgeP am 30.11.2004 11:55:53

-- Editiert von JorgeP am 30.11.2004 12:07:06

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15 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Der Steuervorteil gilt rückwirkend für das gesamte Jahr.

Die Höhe des Steuervorteils hängt von Deinem Einkommen ab und dem Einkommen Deiner Freundin. Du kannst aber einfach einmal einen Gehaltsrechner im Internet suchen (googeln) und dort Dein Einkommen eingeben.

Je höher die Differenz zwischen den beiden Einkommen ist, desto größer ist der Steuervorteil. Wenn beide das gleiche verdienen, gibt es keinen Vorteil.

Wenn Du im Gehaltsrechner die Steuerklasse von I auf III änderst, dann siehst Du die Differenz. Dieses Geld bekommst Du über die Einkommensteuererklärung zurück. Das Ergebnis gilt aber nur, wenn Deine Freundin kein Einkommen hat. Sie würde in Steuerklasse V mehr zahlen, als in I. Das kann man sich aber auch ausrechnen lassen.

Die Beifügung der (übersetzten) Heiratsurkunde reicht für die Steuererklärung.

Du musst ja auch die Steuerkarte 2005 ändern lassen. D.h, dass Du ohnehin zum Einwohnermeldeamt gehen musst, damit die deutschen Behörden von Deiner Heirat erfahren. So weit ich weiß, benötigst Du eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde.

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#2
 Von 
JorgeP
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh,

Danke für Deine Info. :)

Das hieße also, dass ich die übersetzte Heiratsurkunde (muss es von einem Übersetzungsbüro übersetzt sein oder kann man es auch selbst übersetzen?) beim port. Konsulat beglaubigen muss, oder?

Danke nochmals

Gruß
J.Pinto

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Ehrlich gesagt, weiß ich das nicht so genau. Du solltest beim Einwohnermeldeamt nachfragen, was Du tun musst, damit die Heirat in Deutschland anerkannt wird.

Soweit ich weiß, gibt es spezielle Übersetzungsbüros, die so etwas machen.

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#4
 Von 
JorgeP
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

@ hh

ok, trotzdem Danke für Deine Hilfe. ;)

Viele Grüße
J.Pinto

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JorgeP
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine kurze Frage noch:

Muss ich dann, wenn ich die Steuererklärung 2004 ausfülle die neuen Steuerklassen (3+5) oder meine bisherige Steuerklasse 1 eintragen?

Gruß
J.Pinto

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#6
 Von 
Frohnatur
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo JorgeP,

da ihr dann eine gemeinsame Veranlagung für 2004 macht, müßt ihr ohnehin die Kombinationen III+V oder IV+IV wählen.
(Nur dann kommt man in den Genuß der sog. Splittingtabelle).
Warum sollte die Eintragung der Steuerklasse I denn Sinn machen? Das Finanzamt sollte schon von Deinen Absichten erfahren ;-)

Ich habe auch allerdings eine Gegenfrage, die auch dich betreffen könnte.
Ich stehe nämlich auch vor der Entscheidung, ob ich noch dieses Jahr heiraten soll. Wir wollten ja ohnehin nächstes Jahr die Hochzeit feiern, aber bei der Größenordnung der zu erwartenden Steuerrückerstattung wurden uns die Knie weich... ;-)

Die Sache ist nur: laut der Internetseite eines Bürgeramtes, ist es nur dann möglich, die Steuerklasse III zu erhalten, wenn beide (frischvermählte) Ehegatten IM INLAND WOHNEN...

Du hast nicht erwähnt, ob ihr beide gemeinsam in Deutschland lebt oder eine Art Fernbeziehung führt? (Portugal-Deutschland)
Dies ist bei mir nämlich der Fall. Sie zieht erst nächstes Jahr nach Deutschland, da sie noch in Polen zu Ende studieren will.

Und hier auch die Frage an den Experten "hh":
könnte ich meine Verlobte nach der Heirat noch in diesem Jahr in Deutschland anmelden, um die Voraussetzungen für die Steuerklasse III zu erfüllen?

Vielen Dank im Voraus

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Steuerklasse auf den Lohnsteuerkarte für 2004 kann man gar nicht mehr ändern. Das hätte man bis zum 30.11. machen müssen.

Das ist für die Steuererklärung oder die Steuerrückerstattung aber auch egal.

Die Eintragung der Steuerklasse in der Steuererklärung ist in Deinem Fall ziemlich unwichtig.

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#8
 Von 
JorgeP
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Frohnatur,
ich lebe seit Geburt an mit meiner Verlobten in Deutschland - wir sind aber beide Portugiesisch. :)
Von daher dürfte es keine Probleme geben, oder?

Wie es abläuft, wenn man eine Fernbeziehung führt, kann ich Dir leider nicht sagen...

Viele Grüße
J.Pinto

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#9
 Von 
JorgeP
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh,

woher weiss dann das Finanzamt, welche Steuerklasse ich zukünftig wähle, wenn ich sie bei der Steuererklärung nicht eintrage?

Danke

Gruß
J.Pinto

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Welche Steuerklasse Du zukünftig wählst, ist dem Finanzamt ziemlich egal.

Das muss nur die Gemeinde wissen, um die Steuerklassen auf der Steuerkarte korrekt eintragen zu können.

Die Eintragung der Steuerklasse in die Steuererklärung ist nur dann interessant, wenn Steuervorauszahlungen geleistet werden müssen, z.B. weil ein Ehepartner selbständig ist.

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#11
 Von 
JorgeP
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

es ist doch so, dass ich einen Steuervorteil habe, wenn ich noch in diesem Jahr heirate, d.h. ich würde die "zuviel" gezahlten Steuern vom kompletten Jahr 2004 zurückbekommen.
Wird dann vom Finanzamt automatisch angenommen, dass ich in die Steuerklasse 3 wechsle? Denn auf der Steuerkarte 2004 steht ja Steuerklasse 1....


-- Editiert von JorgeP am 02.12.2004 15:06:02

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Steuerkarte wird von der Gemeinde ausgestellt. Wenn Deine Frau im Ausland lebt, dann darf die Gemeinde die Steuerkarte nur mit Steuerklasse I ausstellen.

Mit dieser Steuerkarte musst Du zum Finanzamt, und den beschriebenen Antrag ausfüllen. Das Finanzamt ändert dann die Eintragung auf der Steuerkarte.

Falls Deine Frau im nächsten Jahr noch nicht nach Deutschland zieht, musst Du diese Prozedur wiederholen.

Die Angabe in der Steuererklärung hat damit nichts zu tun.

Wenn Deine Frau im nächsten Jahr nach Deutschland zieht, dann musst Du der Gemeinde mitteilen, welche Steuerklassen ihr wählt. Automatisch würde ansonsten IV/IV ausgestellt. Aber auch damit hat das Finanzamt nichts zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Steuerkarte wird von der Gemeinde ausgestellt. Wenn Deine Frau im Ausland lebt, dann darf die Gemeinde die Steuerkarte nur mit Steuerklasse I ausstellen.

Mit dieser Steuerkarte musst Du zum Finanzamt, und den beschriebenen Antrag ausfüllen. Das Finanzamt ändert dann die Eintragung auf der Steuerkarte.

Falls Deine Frau im nächsten Jahr noch nicht nach Deutschland zieht, musst Du diese Prozedur wiederholen.

Die Angabe in der Steuererklärung hat damit nichts zu tun.

Wenn Deine Frau im nächsten Jahr nach Deutschland zieht, dann musst Du der Gemeinde mitteilen, welche Steuerklassen ihr wählt. Automatisch würde ansonsten IV/IV ausgestellt.

Das Finanzamt hat keinen Einfluss auf die Ausstellung der Steuerkarten.

Für die Berechnung der Einkommensteuer 2004 spielt die Steuerklasse keine Rolle. Die Einkommensteuer wird nach Splittingtarif berechnet, wenn man verheiratet ist.

Die Steuerklasse III bedeutet nur, dass der AG beim Steuerabzug eine bestimmte Lohnsteuertabelle anwenden muss. Die so gezahlte Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Die am Ende insgesamt zu zahlende Einkommensteuer ist unabhängig von der Steuerklassenwahl. Daher ist für die Berechnung der Einkommensteuer die Steuerklasse auch unwichtig.

Für die Einkommensteuer ist es auch egal, ob man III/V oder IV/IV wählt. Die Gesamtsteuer ist in beiden Fällen gleich. Die Differenz zur gezahlten Lohnsteuer wird erstattet oder ggfls. nachgefordert. Bei der Steuerklassenkombination III/V kann nämlich auch eine Nachforderung auftreten.

Wenn Du Dir Mal einen Einkommensteuerbescheid anschaust, dann wirst Du nirgendwo etwas über eine Steuerklasse finden. Es gibt nur den Grundtarif (Ledige) und den Splittingtarif (Verheiratete). Beide Tarife werden vom Finanzamt automatisch entsprechend des Familienstandes angewendet.

Es kommt also auf die Eintragung auf der ersten Seite der Steuererklärung unter Namen und Anschrift an, wo man nach dem Familienstand und seit wann er besteht, gefragt wird. Die Eintragung der Steuerklasse in der Anlage N spielt bei der ganzen Betrachtung keine Rolle.

-- Editiert von hh am 02.12.2004 15:45:25

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Frohnatur
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh,

Vielen herzlichen Dank für Deine hilfreichen Ausführungen!

Ich frage mich auch gerade was Deine Motivation ist, manchmal bis zu 10 Postings! am Tag zu beantworten?!
Was mich nämlich wirklich wundert, ist die Tatsache, dass viele der Fragesteller nicht mal Danke sagen können (auch wenn Ihnen Deine Antworten u.U. nicht ganz in den Kragen passen)
Wenn es nur das ist, anderen einfach mit Deinem umfangreichen Wissen (Steue-, Verkehrs-, Mietrecht usw.) helfen zu wollen, dann hast Du meinen größten Respekt.
Es ist auch ein schönes Gefühl, anderen Menschen helfen zu können und einen Nutzen in seinem Tun zu sehen...
Wenn Du ein/e Rentner/in bist?, dann hast Du ein ganz tolles Hobby ;) und wenn Du eine/r der Gründer dieses Forums bist, dann hast du einen netten (Neben)Job...

Nochmals tausendfachen Dank für Deine Hilfe

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
JorgeP
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

@ hh

Vielen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag :)
Nun weiss ich (Dank Dir) Bescheid.

Viele Grüße
J.Pinto

0x Hilfreiche Antwort

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