Steuerrückzahlung bei bestehender Kontopfändung weg?

8. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
vonne5
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 41x hilfreich)
Steuerrückzahlung bei bestehender Kontopfändung weg?

Hallo zusammen

Bei Herr X besteht aktuell eine Kontopfändung bzw. diese ruht mittlerweile, weil er sich mit dem Gläubiger einigen konnte.
Die Pfändung besteht seit knapp 3 Wochen und einigen konnte er sich vor wenigen Tagen.
Vor 2 Wochen hat Herr X seinen Steuerbescheid erhalten, aber bis heute kam kein Geld. In dem Steuerbescheid ist die
Bankverbindung von Herr X angegeben und in dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss steht nur die Bank von Herrn X und sein Name als Schuldner.
Kann es trotzdem sein, dass Gelder vom Finanzamt automatisch gepfändet werden?


-- Editier von vonne5 am 08.09.2016 20:35

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Wenn die Pfändung tatsächlich schon ruht (das dauert ja immer etwas bis der Gläubiger das der Bank mitgeteilt hat und die Bank das verarbeitet hat), dann bleibt das Geld dort drauf.
Sofern das ruhendstellen der Pfändung überhaupt Teil der Einigung war ...



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
vonne5
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 41x hilfreich)

@HarryVanSell

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das Geld ist noch gar nicht auf dem Konto von Herrn X eingegangen. Das verwundert ihn ja. Er bekam den Bescheid vor über 2 Wochen.
Dass die Pfändung ruhend gestellt wird, wurde mit dem Gläubiger abgemacht. Es wurde schriftlich bestätigt.
Aber wie gesagt, das Geld kam bisher nichtmal an. Deshalb die Frage, ob Gelder vom Finanzamt sofort automatisch an den Gläubiger gehen, und das ohne der Schuldner davon erfährt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von vonne5):
Deshalb die Frage, ob Gelder vom Finanzamt sofort automatisch an den Gläubiger gehen, und das ohne der Schuldner davon erfährt.

Eigentlich nicht.
Klar kann man auch direkt beim Finanazamt pfänden.
Aber dann bekommt man wie bei der Bank auch eine Kopie des Beschlusses.



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#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Und auf dem Bescheid steht dann nicht, dass das Guthaben auf das Konto überwiesen wird, sondern dass gesonderte Nachricht über die Verwendung des Guthabens erteilt wird.

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#5
 Von 
vonne5
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 41x hilfreich)

Danke für die Antworten. Dann ist das wirklich sehr seltsam. Herr X wird dann am Montag mal beim Finanzamt fragen wo das Geld bleibt.
Herr X hat wie gesagt keinerlei andere Infos bekommen. Nur seinen Steuerbescheid in dem steht, dass das Geld auf sein Konto überwiesen wird. Und das war Ende August (27.8).

-- Editiert von vonne5 am 10.09.2016 13:47

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Es kann auch sein, das der Beschluss nach Druck des Bescheides aber noch vor Überweisung des Geldes eingetroffen ist.

Einfach Montag mal nachfragen, das sollte Aufkärung bringen.



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#7
 Von 
vonne5
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 41x hilfreich)

@HarryVanSell

In dem PfÜB steht aber wie gesagt nur die Bank als Drittschuldner. Merkwürdig. Aber Montag wird man mehr erfahren.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von vonne5):
In dem PfÜB steht aber wie gesagt nur die Bank als Drittschuldner.

Ich kann als Gläubiger 20 PfÜB vom Gericht besorgen.
Für den Arbeitgeber, den Vermieter, Finanzamt, ...



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#9
 Von 
vonne5
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 41x hilfreich)

Das ist natürlich richtig, aber dann hätte Herr X die für das Finanzamt doch auch schon längst bekommen. Doch es kam kein weiterer PfÜB und in der Ersten ist nur die Bank aufgeführt.

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