Steuerrechtliches der GmbH
31.7.2000 | Ratgeber - Gesellschaftsrecht | 233832 Aufrufe Mehr zum Thema:GmbH, Gesellschaft, Gesellschaftsrecht
Die GmbH stellt steuerlich ein eigenständiges Rechtssubjekt dar. Sie unterliegt einer eigenen Steuerpflicht, genauer gesagt der Körperschaftssteuer.
Die Gesellschafter müssen ihre Einkünfte aus der GmbH als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern. - Für den Fall von Verlusten der GmbH bedeutet dies, dass die Gesellschafter gerade diese Verluste nicht mit eigenen Einkünften aus anderen Einkunftsquellen verrechnen dürfen.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: GmbH - 'Die' GesellschaftsformSeite 2: Wer kann eine GmbH gründen?Seite 3: Wie gründet man eine GmbH?Seite 4: Die Stellung des GeschäftsführersSeite 5: Wer sind die Gesellschafter?Seite 6: Die StammeinlageSeite 7: Haftung der GesellschafterSeite 8: Wie sicher ist die GmbH wirklich?Seite 9: Die Ein-Mann-GesellschaftSeite 10: Steuerrechtliches der GmbHSeite 11: Wechsel der Gesellschaftsform



