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Steuerrechtliches der GmbH

31.7.2000 | Ratgeber - Gesellschaftsrecht | 233832 Aufrufe
Mehr zum Thema:

GmbH, Gesellschaft, Gesellschaftsrecht

Die GmbH stellt steuerlich ein eigenständiges Rechtssubjekt dar. Sie unterliegt einer eigenen Steuerpflicht, genauer gesagt der Körperschaftssteuer.
Die Gesellschafter müssen ihre Einkünfte aus der GmbH als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern. - Für den Fall von Verlusten der GmbH bedeutet dies, dass die Gesellschafter gerade diese Verluste nicht mit eigenen Einkünften aus anderen Einkunftsquellen verrechnen dürfen.




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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: GmbH - 'Die' Gesellschaftsform
Seite 2: Wer kann eine GmbH gründen?
Seite 3: Wie gründet man eine GmbH?
Seite 4: Die Stellung des Geschäftsführers
Seite 5: Wer sind die Gesellschafter?
Seite 6: Die Stammeinlage
Seite 7: Haftung der Gesellschafter
Seite 8: Wie sicher ist die GmbH wirklich?
Seite 9: Die Ein-Mann-Gesellschaft
Seite 10: Steuerrechtliches der GmbH
Seite 11: Wechsel der Gesellschaftsform

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