Hallo,
die Meinungen zu diesen Nummern gehen derart auseinander, daß ich hier mal nachfragen möchte:
Kann ich auf Rechnungen (auch solchen, die über Kleinbeträge von 150 € hinausgehen) meine USt-ID-Nr. verwenden? Oder muß die Steuernummer drauf? Selbst von m.E. versierten Leuten habe ich gehört, es genüge Letztes ("die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers"), Quelle, z.B.: http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/finanzwesen/pflichtangaben-auf-rechnungen.html
Aber: Das sog. "Whitepaper" zu rechtssicheren Onlineshops von einem der größten (dem größten?) Zertifizierer in Deutschland, "Trustedshops", sagt:
Zitat: "Im Impressum muss, sofern vorhanden, die Umsatzsteueridentifikationsnummer
genannt werden (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG
). Die Steuernummer muss
hingegen nicht im Impressum, sondern auf Rechnungen angegeben werden."
Quelle: http://www.trustedshops.de/shop-info/wp-content/uploads/2010/04/In-10-Schritten-zum-rechtssicheren-Online-Shop-04-2010.pdf?et_cid=13&et_lid=71
Danke schonmal für die Hinweise!
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Steuernummer versus USt-ID-Nr.
19. Dezember 2010
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Frage vom 19. Dezember 2010 | 13:39
Von
Status: Schüler (311 Beiträge, 108x hilfreich)
Steuernummer versus USt-ID-Nr.
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#1
Antwort vom 19. Dezember 2010 | 14:36
Von
Status: Student (2057 Beiträge, 1183x hilfreich)
Man sollte einfach da nachschauen, wo es gesetzlich geregelt ist. In § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG steht doch eindeutig "die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer".
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