Steuernahchzahlung Kleingewerbetreibende - Zahlungsunfähig

24. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb460641-15
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuernahchzahlung Kleingewerbetreibende - Zahlungsunfähig

Hallo und schon mal vielen Dank für die Hilfe.

Ich habe folgendes Problem:
Im Jahr 2015 hatte ich für kurze Zeit ein Kleingewerbe angemeldet in dem ich allg. Bürotätigkeiten nachgegangen bin. Einkommen aus Kleingewerbe: 5466.-€.
(Brutto-)Einkommen aus Anstellungsverhältnis: 26.218.-€
Am 30.12.2016 bin ich mit meinem Partner nach Australien ausgewandert und habe das Gewerbe und natürlich meinen Wohnsitz abgemeldet. Das Finanzamt hat nun eine Steuererklärung eingefordert die ich versucht habe so gut wie möglich abzugeben.

Es wurde mir eine Steuerrückzahlung zugesand in Höhe von 1308,34€ zugestellt was mich sehr verwirrt hat.

Ursprünglich ging ich davon aus das als Kleinunternehmer 17.500€ umsatzsteuerfrei sind, was, wie ich jetzt feststellen musste, eine Fehlinformation war. Dennoch habe ich gegen den Bescheid Einspruch eingelegt woraufhin ich ein Schreiben erhielt in dem mir ausdrücklich empfohlen wird den Einspruch zurück zu nehmen da es keine Aussicht auf Erfolg gibt.

Nun meine Frage(n):
1. ist die Berechnung so wirklich korrekt? Ich kann das überhaupt nicht wirklich glauben. Bei etwas über 5000€ über 1300€ steuern? Das sind fast 25% Steuern...?!
2. ich bin seit unserem Umzug nach Australien nicht beschäftigt und habe kein Einkommen. Da ich erst schwanger war un mich jetzt Vollzeit um unsere Tochter kümmere (8 Monate) bin ich Erwerbs "UN" tätig!! Ich habe weder Einkommen noch Vermögen (ging alles für den Umzug drauf) und bekomme von meinem Partner (nicht verheiratet) "Taschengeld"! Auch wenn ich wollte ich KANN keine Rückzahlung leisten! Hätte ich mit einer Nachzahlung gerechnet hätte ich Vorkehrungen getroffen. Das ist aber nicht der Fall. (Zwickmühle)

Was tun? Wie geht das weiter?

Ich werde natürlich umgehend beim Amt anrufen jedoch ist Fasching und da werde ich da Fasching bestimmt vor Mittwoch/Donnerstag niemanden erreichen. Ich hab jedoch richtig Bauchschmerzen :( (

Danke vielmals!

Katrin

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von fb460641-15):
Ursprünglich ging ich davon aus das als Kleinunternehmer 17.500€ umsatzsteuerfrei sind, was, wie ich jetzt feststellen musste, eine Fehlinformation war.


Im Bescheid wird es um Einkommensteuer gehen.

Zitat (von fb460641-15):
st die Berechnung so wirklich korrekt? Ich kann das überhaupt nicht wirklich glauben. Bei etwas über 5000€ über 1300€ steuern? Das sind fast 25% Steuern...?


Das Einkommen als Angestellte ist ja auch noch da. Das wird alles zusammengerechnet und darauf zahlt man Einkommensteuer.

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#2
 Von 
fb460641-15
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das habe ich letztendlich nun auch raus gefunden. Trotzdem finde ich über 20% extrem viel in Steuerabzügen. Mein größtes Problem ist meine Zahlungsunfähigkeit die ich in Punkt 2. erläutert habe.

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#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

In Art. 27 des DBA wurde eine gegenseitige Amtshilfe bei der Steuererhebung vereinbart. Theoretisch könnten also auch örtliche Behörden den deutschen Steueranspruch vollstrecken. Fraglich ist, ob dieser Weg wegen des doch übersichtlichen Betrags beschritten wird und ob man es selbst darauf ankommen lassen will. Mir sind zwar die australischen Einwanderungsbedingungen nicht bekannt, mich wundert es jedoch, dass man ohne Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt betreiten zu können, einwandern kann. Der Partner hat doch anscheinend ein ausreichend hohes Einkommen, um eine dreiköpfige Familie zu unterhalten. Versuchen Sie doch mit den FA eine Ratenzahlung über 5 oder 6 Monate zu erreichen und überweisen die erste Rate direkt.

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#4
 Von 
fb460641-15
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau das ist der Punkt mein Partner kann uns ernähren jedoch sind wir bei weitem nicht soweit das wir große Sprünge machen können (denkbar mit nur einem Einkommen) Ich habe keine Möglichkeit auch nur kleine Raten zu begleichen da ich weder ein Einkommen, noch Vermögen/Güter habe. Mein komplettes Vermögen ging für den Umzug/Visum drauf. Und die Migrationsbestimmungen sehen vor das mein Partner jegliche finanzielle Verantwortung für mich hat "IN AUSTRALIEN" nicht in Deutschland. Ich habe selbstverständlich die Möglichkeit zu arbeiten und meinen Lebensunterhalt zu bestreiten jedoch nicht mit einem kleinen Baby. Wie das in einer Familie nun mal so ist teilt man sich soetwas.

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wie es von @Tom998 schon gesagt wurde, gibt es grundsätzlich die Möglichkeit der Vollstreckung auch in Australien.
Man sollte hier Probleme vermeiden, in dem man dem Amt seine momentane Zahlungsunfähigkeit schildert und entsprechend belegt.
Der Vorgang wird dann möglicherweise so enden, dass die Rückstände momentan intern niedergeschlagen werden und erst in einigen Jahren erneut vollstreckt wird. Zwischenzeitlich sollte man versuchen, etwas Geld auf die Seite zu legen und im Optimalfall auch bereits Zahlungen an die Finanzbehörde zu leisten.
Zu den Rückständen gesellen sich in der Zwischenzeit Säumniszuschläge von 1% monatlich.

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