Steuernachzahlung/Vollstreckungsankündigung

3. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Zacharias
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuernachzahlung/Vollstreckungsankündigung

Habe eine Frage bzgl.der Nachzahlung! Mein Mann ist Freiberufler und hat eine hohe Nachzahlung für die Einkommenssteuer bekommen. Kann man mit dem Finanzamt eine Stundung vereinbaren oder wäre es besser einen Kredit(von mir, denn er bekommt keinen, da selbstständig/freiberuflich) aufzunehmen, da die hohe Summe auf einmal nicht zu begleichen ist? Sind zahlungswillig!! Vielen Dank für die Hilfe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Man kann mit dem Finanzamt eine Stundung oder auch eine Ratenzahlung vereinbaren. Es handelt sich aber von Seiten des Finanzamtes um ein freiwilliges Entgegenkommen, auf das man keinen Rechtsanspruch hat.

Beide Dinge sollten aber rechtzeitig vor der Fälligkeit der Zahlung geklärt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zacharias
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!! Leider sind wir durch einen inkompetenten Steuerberater schlecht informiert worden. Vor einiger Zeit wurde von uns schon nach §288ff beantragt und diese Trennung ist immer noch nicht geschehen, daher hat mein Mann erst einmal eine Aussetzung des Vollzuges beantragt, da unsere Steuern immer noch nicht getrennt sind. Gezahlt wurden schon 5 Raten und die nächste folgt jetzt im Dezember. Die Raten haben wir bisher freiwillig bezahlt, da vom Finanzamt nichts offiziell angeboten wurde.

Wie sieht das eigentlich aus, wenn man zahlungswillig ist und das auch dokumentiert, indem man in unserem Bsp.auch schon 1/3 bezahlt hat, und weiterhin zahlungswillig ist? Würde das Finanzamt trotzdem vollstrecken wollen/pfänden??


Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

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