Steuernachzahlung nach dem man sich getrennt lebend meldet.

13. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
kerid.soms
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuernachzahlung nach dem man sich getrennt lebend meldet.

Hallo zusammen, meine Frau (2 gemeinsame Kinder) möchte sich von mir Scheiden lassen und hat uns gestern getrennt lebend gemeldet. Nach meiner Recherche bleibt bis 01.01.2018 die Steuerklasse 3/5. Frage 1. Sollte ich jetzt schon Geld zur Seite schaffen damit ich eine mögliche Steuernachzahlung stemmen kann oder werde ich keine Steuern nachzahlen müssen ??
Zugleich legte sie mir Formulare auf den Tisch in denen sie Sozialleistungen beantragt. Es geht um die Bezahlung einer Wohnung. Jetzt meine zweite etwas kompliziertere Frage. Ich bin der Meinung das unsere Beziehung nicht am Ende ist und ich werde weiter um Sie und vor allem um meine beiden Kinder kämpfen. Sollten wir wieder zueinander finden (nach der räumlichen Trennung). Muss ich das Geld das sie vom Amt bekommt dem Amt wieder rückerstatten?? Und wie ist das mit der Steuer. Angenommen im August melden wir uns wieder als Paar. Muss ich dann für die Zeit von April bis August Steuern zahlen mit der Steuerklasse 1 ??

Ich bin Normalverdiener und kann mir keine großen Sprünge leisten. Deshalb will ich nur wissen wie ich in nächster Zeit mit meinem Geld umzugehen habe. Vielen Dank im Vorraus

-- Editiert von Moderator am 13.04.2017 19:09

-- Thema wurde verschoben am 13.04.2017 19:09

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47630 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat:
Sollte ich jetzt schon Geld zur Seite schaffen damit ich eine mögliche Steuernachzahlung stemmen kann oder werde ich keine Steuern nachzahlen müssen ??


Bei 3/5 kann es grundsätzlich zu einer Steuernachzahlung kommen. Das hat aber nichts mit der Trennung zu tun.

Zitat:
Sollten wir wieder zueinander finden (nach der räumlichen Trennung). Muss ich das Geld das sie vom Amt bekommt dem Amt wieder rückerstatten??


Nein

Zitat:
Angenommen im August melden wir uns wieder als Paar. Muss ich dann für die Zeit von April bis August Steuern zahlen mit der Steuerklasse 1 ??


Nein, Steuerklasse 1 gilt erst ab Jan. 2018, wenn Ihr dann noch getrennt seid.

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#2
 Von 
kerid.soms
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit der Nachzahlung war mir bekannt. Ich dachte nur das das Finanzamt mich ab jetzt in der Steuerklasse 1 sieht und auch so besteuert (im Nachhinein) egal wie die Sache zwischen mir und meiner (ex)Frau ausgeht. Gibt es irgendwo Quellen dafür oder ist das Ihr Allgemeinwissen?? Ohne Ihnen etwas wegnehmen zu wollen. Will da kein finanzielles Risiko eingehen da es jetzt schon knapp ist.

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Und da ihr verheiratet und nicht dauernd getrennt lebend wart (ein Tag reicht), könnt ihr auch für 2017 die Zusammenveranlagung beantragen (der Partner ist übrigens sogar zur Mitwirkung verpflichtet).
Und lass dich nicht von den Steuerklassen irritieren, die regeln nur die Lohnsteuer (das ist quasi eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer).

Zitat:
Muss ich das Geld das sie vom Amt bekommt dem Amt wieder rückerstatten??
Das ist imho unabhängig davon ob ihr wieder zueinander findet. Du bist so oder so unterhaltspflichtig (oder eben nicht - wenn du selber wenig verdienst).

Stefan

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47630 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat:
Ich dachte nur das das Finanzamt mich ab jetzt in der Steuerklasse 1 sieht und auch so besteuert (im Nachhinein) egal wie die Sache zwischen mir und meiner (ex)Frau ausgeht.


Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Der Splittingtarif für Verheiratete gilt daher für das gesamte Jahr.

Allerdings wäre es denkbar, dass Deine Ex ankommt und als Gegenleistung für ihre Unterschrift so gestellt werden möchte, als wäre sie nach Stkl. 1 besteuert worden. Das ist ihr Recht. Wie hoch ist denn das Einkommen Deiner Frau in Stkl. 5? Dann kann man ungefähr abschätzen, was da auf Dich zukommen kann.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Allerdings wäre es denkbar, dass Deine Ex ankommt und als Gegenleistung für ihre Unterschrift so gestellt werden möchte, als wäre sie nach Stkl. 1 besteuert worden.
Ich war davon ausgegangen, dass sie gar kein Einkommen hat (wegen "... legte sie mir Formulare auf den Tisch in denen sie Sozialleistungen beantragt." - das deutet imho auf Hartz IV hin, ich kann aber natürlich auch falsch liegen).

Stefan

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#6
 Von 
kerid.soms
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Einkommen in Höhe von 700 Euro ist schon vorhanden. Aber davon Miete und Nebenkosten und alles andere kaufen wird nicht gehen. Deshalb die Unterstützung vom Amt.

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#8
 Von 
kerid.soms
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das schon. Aber davon kann keine Miete gezahlt werden, oder?? Ich bin für den Unterhalt zuständig, das ist mir bekannt, was aber mit meiner Steuerklasse nichts macht.

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

OK, mit 700 Euro Einkommen ist der Grundfreibetrag grob verbraucht, ergo ist es für dich letztendlich fast egal, ob du Steuerklasse 3 oder 1 hast.

Zitat:
Ja das schon. Aber davon kann keine Miete gezahlt werden, oder??
Wieso denn nicht? Allein mit den 700 Euro kann man auskommen (Hartz IV mit Wohngeld dürfte vielerorts darunter liegen). Und wenn dann noch Unterhalt dazu kommt ...

Das mit dem Unterhalt war auch nur ein Hinweis, richte dich schon mal darauf ein, dass das Amt bei dir vorstellig wird.

Stefan

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#10
 Von 
kerid.soms
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

700€ hat meine ex. Mein Einkommen liegt bei über 2000. meine Frage ist ja nur ob das Amt evtl kommt sollte mein Versöhnungsversuch klappen. Nicht das das Amt dann von mir Geld wollen das sie meiner ex gezahlt haben.

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Nicht das das Amt dann von mir Geld wollen das sie meiner ex gezahlt haben. Warum sollte es nicht - an Ihrer Unterhaltspflicht besteht doch kein Zweifel...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47630 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat:
mit 700 Euro Einkommen ist der Grundfreibetrag grob verbraucht


Sie zahlt darauf aber in Stkl. 5 Steuern, auf die sie einen Erstattungsanspruch gegen Dich hat, wenn sie der Zusammenveranlagung zustimmen soll.

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#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
meine Frage ist ja nur ob das Amt evtl kommt sollte mein Versöhnungsversuch klappen.
Wie gesagt könnt ihr auch für 2017 die Zusammenveranlagung wählen, also erstmal kein Problem.
Da deine Frau aber von dir den Ausgleich ihres Steuerklasse-5-Nachteils verlangen kann ist es am Ende einerlei, Geld ist weg, so oder so.

Zitat:
Sie zahlt darauf aber in Stkl. 5 Steuern, auf die sie einen Erstattungsanspruch gegen Dich hat, wenn sie der Zusammenveranlagung zustimmen soll.
Eben. Und da sie voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag liegt, kann sie die komplette Lohnsteuer von ihrem Ex verlangen (sie selbst würde ja keine Steuern zahlen müssen), was grob dem Unterschied zwischen Steuerklasse 3 und 1 entspricht.

Stefan

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