Steuernachzahlung beim Finanzamt

27. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Meridol
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 81x hilfreich)
Steuernachzahlung beim Finanzamt

Hi, Ich brauch mal Eure Hilfe.
Ich habe einen Hauptjob Vollzeit und einen Job mit Lohnsteuerklasse 6.
Der Arbeitgeber (bei dem ich auf Steuerklasse 6 beschäftigt bin) hat die Lohnsteuer nicht in der richtigen Höhe abgeführt, anstatt 19 Prozent nur 12. (das habe ich prüfen lassen) nun hab ich ne Nachzahlung von 490 Euro an der Backe.
Hätte ich den Job mit Steuerklasse 6 nicht, wären mir 423 Euro erstattet worden. Da nun beide Einkommen zusammengezählt werden muss ich diese 490 Euro nachzahlen.

Ich will jetzt den Arbeitgeber auffordern, mir das Geld zu erstatten mit Fristsetzung. Würdet ihr das auch so machen?

-- Editiert von Moderator am 27.04.2016 17:30

-- Thema wurde verschoben am 27.04.2016 17:30

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Ich will jetzt den Arbeitgeber auffordern, mir das Geld zu erstatten mit Fristsetzung. Würdet ihr das auch so machen? Warum genau soll der AG IHRE Steuern zahlen?
Da nun beide Einkommen zusammengezählt werden muss ich diese 490 Euro nachzahlen. Ja und? Natürlich werden die "zusammengezählt" - was dachten Sie denn? Auf ein Einkommen von xxx Euro fallen yyy Euro Steuer an - das steht in den Steuertabellen. Wenn Ihr AG zuwenig Steuer abgeführt hat, ist das ärgerlich, aber es ändert nichts am Anspruch des Finanzamtes auf die yyy Euro. Und die müssen von Ihnen bezahlt werden, nicht vom AG.

-- Editiert von muemmel am 27.04.2016 17:32

-- Editiert von muemmel am 27.04.2016 18:05

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Meridol
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 81x hilfreich)

Das ich das Geld zahlen muss ist klar.
Aber der AG ist doch verpflichtet den Lohn korrekt zu versteuern oder sehe ich das falsch?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Das ich das Geld zahlen muss ist klar. Anscheinend ist Ihnen das nicht klar, denn Sie wollen das Geld doch vom AG erstattet haben. Und dafür gibt es keine Anspruchsgrundlage.
Aber der AG ist doch verpflichtet den Lohn korrekt zu versteuern oder sehe ich das falsch? Ja und? Ihnen ist doch dabei kein Schaden entstanden - ganz im Gegenteil: Sie konnten das Geld länger behalten, denn bei korrekter Versteuerung wäre es ja schon früher weggewesen...

-- Editiert von muemmel am 27.04.2016 18:57

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Meridol
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 81x hilfreich)

Das stimmt nicht so ganz, ein Stundenlohn von 8,50 netto ist vertraglich vereinbart. Durch die zuwenig angeführte Lohnsteuer und sind es nun 6,12 Euro netto. Ich finde schon das das ein Nachteil ist. Und die Differenz zu 8,50
Euro hätte ich jetzt gerne.

Falsch?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
Würdet ihr das auch so machen?

Nö.



Zitat:
Das stimmt nicht so ganz, ein Stundenlohn von 8,50 netto ist vertraglich vereinbart. Durch die zuwenig angeführte Lohnsteuer und sind es nun 6,12 Euro netto.

Dann müsste man den zuwenig gezahlten Lohn nachfordern, aber nicht die Steuer.

Zuvor würde ich aber noch mal prüfen, ob tatsächlich 8,50 EUR netto vertraglich vereinbart sind. Üblicherweise wird nämlich ein Bruttolohn vereinbart.

Und dann solte man noch prüfen, wie weit der Lohn noch nachforderbar ist, zum Teil gibt es da in den vertraglichen Vereinbarungen recht kurze Ausschlussfristen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Durch die zuwenig angeführte Lohnsteuer und sind es nun 6,12 Euro netto. Sie haben also 28 % weniger Lohn, weil 7 % Steuern zu wenig abgeführt wurden - sehr einleuchtend...
ein Stundenlohn von 8,50 netto ist vertraglich vereinbart. Und da fällt Ihnen diese gigantische Lohnkürzung erst bei der Steuererklärung auf, also Monate später? Abgesehen davon, daß die Vereinbarung eines NETTOlohnes höchst ungewöhnlich wäre...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Meridol
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 81x hilfreich)

Es wurden die vertraglich vereinbarten 8,50 Euro netto ausgezahlt, wer kommt denn auf den Gedanken das Bruttogehalt nachzurechnen?

Nicht nur ich bin betroffen, sondern auch meine ca. 200 Kollegen, deren Nachzahlungen liegen teilweise im 4 stelligen Bereich. Bis 2014 waren alle angestellt als kurzfristig Beschäftigte mit einem Stundenlohn 7,50 Euro. Da das aber 2015 nicht mehr geht, wurde uns gesagt,gibt es 8,50 Netto und Lohnsteuerklasse 6.


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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Es wurden die vertraglich vereinbarten 8,50 Euro netto ausgezahlt Langsam wird es interessant - was genau steht denn im Arbeitsvertrag? Denn man kann da vereinbaren, daß der AG Steuer und SV übernimmt - aber das muß dann da auch so drinstehen.
Da das aber 2015 nicht mehr geht, wurde uns gesagt,gibt es 8,50 Netto und Lohnsteuerklasse 6. Klingt auch nicht einleuchtend - erst zahlt er 7,50 brutto und mit Einführung des Mindestlohnes wird er supergroßzügig und zahlt 8,50 netto, was ja mindestens 11, 12 Euro brutto ergibt?

-- Editiert von muemmel am 28.04.2016 01:37

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Schade - jetzt, wo es interessant wird, hat der TE sich offenbar zurückgezogen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
Meridol
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 81x hilfreich)

was möchtest du denn noch lesen :) es ist so wie ich es geschrieben habe. Auch wenn du es nicht glauben willst
Nächste Woche soll es von Seiten des AG ein Lösungsvorschlag geben und ich bin gespannt.

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

was möchtest du denn noch lesen Antwort Nr. 8, erster Satz.

-- Editiert von muemmel am 29.04.2016 16:26

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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