Hallo
Ich wurde am 10.09.2004 fristlos gekündigt. Da dies ungerechtfertigt war, habe ich mit meinen Arbeitgeber einen Vergleich mit einer fristgerechten Kündigung geschlossen.
Mein Arbeitgeber hatte meine Lohnsteuerkarte vor dem Vergleich mir zugesandt.
Also die Steuern bis zum 10.09.2004 auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
Nach dem Vergleich bin ich erst ab den 31.10.2004 gekündigt.
Ist mein Arbeitgeber verpflichtet die Steuern vom 10.09.2004 bis zum 31.10.2004 auf meiner Lohnsteuerkarte nachträglich einzutragen?
MfG
Klaus
Steuern nachtragen
3. Dezember 2004
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Frage vom 3. Dezember 2004 | 18:16
Von
Status: Beginner (66 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuern nachtragen
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#1
Antwort vom 3. Dezember 2004 | 18:20
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Ja, natürlich ist er dazu verpflichtet.
Und jetzt?
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