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Steuern bei WG Untervermietung

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Steuern bei WG Untervermietung

Hallo,

ich habe eine Frage im Steuerrecht.
Ich bin Hauptmieter einer Wohnung und zahle für die gesamte Wohnung eine monatliche Nettokaltmiete in Höhe von 1530 EUR.
Ich habe ein Zimmer in der Wohnung untervermietet und erhalte vom Untermiete 430 EUR monatlich als Beteiligung an der Gesamtmiete. Es existiert zum Untermieter ein Untermietvertrag.
Bei meiner Steuererklärung für 2010 habe ich diese "Beteiligung" des Untermieters angegeben und gleichzeitig die Miete für die Wohnung (1530 EUR) gegen gerechnet (ich weiß war dumm).
Das Finanzamt hat jetzt die Beteiligung des Untermieters als eine Einnahme auf meiner Seite angerechnet, wodurch sich mein zu versteuerndes Einkommen erhöht hat und ich Steuern nachzahlen muss. Die Ausgaben für die Wohnung wurden nicht berücksichtigt.
Mein Einspruch wurde dahingehend beantwortet, dass es sich hier um 2 unabhängige Sachverhalte handelt, womit ich nicht einverstanden bin. Es wurde die Beteiligung des Untermieters - Werbungskosten = Einnahmen subtrahiert.
Da ich wie geschildert natürlich keinen Gewinn mit der WG erziehle möchte ich wissen, ob dies rechtens ist und wie ich mich evtl. dagegen wehren kann?

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von heicommander am 24.06.2011 17:56
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Steuern bei WG Untervermietung
Gesamtfläche der Wohnung?
Wieviel qm davon sind untervermietet?


von Tom998 am 24.06.2011 18:24
Status: Legende (341 Beiträge)
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>Steuern bei WG Untervermietung
Gesamtfläche: 145,5 qm
Untervermietet: 15 qm

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von heicommander am 24.06.2011 18:29
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Steuern bei WG Untervermietung
quote:
Da ich wie geschildert natürlich keinen Gewinn mit der WG erziehle

Witzbold.
Dann hättest Du die Wohnung nicht über 157,74 € vermieten dürfen.



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von dem User always known as Mortinghale am 24.06.2011 18:36
Status: Unsterblich (2014 Beiträge)
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>Steuern bei WG Untervermietung
warum?

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von heicommander am 24.06.2011 18:44
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Steuern bei WG Untervermietung
Weil das (vereinfacht dargestellt) Deine Selbstkosten für dieses Zimmer sind.
Alles, was Du über die Selbstkosten hinaus an Miete einnimmst, ist dann eben Gewinn.



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von dem User always known as Mortinghale am 24.06.2011 20:11
Status: Unsterblich (2014 Beiträge)
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>Steuern bei WG Untervermietung
Allerdings muss das Finanzamt diese 157,70€ als Werbungskosten anerkennen. Ich habe es so verstanden, dass das auch nicht erfolgt ist.

Auch weitere Kosten, die Du nicht direkt auf den Untermieter umlegst, können entsprechend anteilig geltend gemacht werden.

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von hh am 24.06.2011 21:31
Status: Tao (23495 Beiträge)
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