Steuern bei Untervermietung ohne Gewinn (selbst zu zahlende Miete = Miete die der Untervermieter zah

1. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
djafix
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 33x hilfreich)
Steuern bei Untervermietung ohne Gewinn (selbst zu zahlende Miete = Miete die der Untervermieter zah

Hallo,

ich bin mir nicht ganz sicher ob das hier das richtige Forum ist, oder ob das lieber ins Steuerrecht gehört, falls ja dann bitte verschieben :)

Ja meine Frage steht eigentlich schon relativ präzise im Betreff. Ich bin derzeit noch bis Ende April Mieter in einer WG (es handelt sich dabei um einen Mietvertrag mit zwei Hauptmietern). Da ich nun aber in eine eigene Wohnung gezogen bin, habe ich logischerweise mein WG Zimmer untervermietet für genau den selben Preis wie ich auch an den Vermieter/ Besitzer des Hauses zahle.

Mein Untermieter zahlt mir die Miete jeden Monat auf mein Konto, ich überweise diese wiederum an den anderen Hauptmieter der Wohnung und dieser überweist das ganze an den Besitzer des Hauses.

Jetzt frage ich mich, ob dafür Steuern fällig werden, da ich ja absolut keinen Gewinn mit der Untervermietung erziele. Somit wäre es ja doppelte Besteuerung, da ja der Hausbesitzer bereits Steuern auf die Mieteinnahmen aus der WG zahlt.

Achja, es handelt sich dabei auch nur um eine befristete Untervermietung, da Ende April der Mietvertrag sowieso im Einvernehmen aller Parteien (Ich, Vermieter und anderer Hauptmieter) gekündigt wird.


Ich hoffe es kann mir jemand helfen und ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Danke!

-- Editiert von Moderator am 01.11.2016 21:27

-- Thema wurde verschoben am 01.11.2016 21:27

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Jetzt frage ich mich, ob dafür Steuern fällig werden, da ich ja absolut keinen Gewinn mit der Untervermietung erziele Tja, wie hoch mag wohl die Einkommensteuer auf null Euro sein? Genau, null Euro. Und Umsatzsteuer fällt bei der Vermietung von Wohnräumen nicht an.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

27x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
djafix
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 33x hilfreich)

Ja, ich habe mich eher gefragt ob ich meine eigenen Mietkosten gegenrechnen kann, da ich nämlich bei meiner Recherche immer nur auf Betriebskosten die man abziehen kann gestoßen bin.

Ok also wenn ich 0Euro Gewinn mach, muss ich die ganze Sache dann überhaupt in meiner Steuererklärung angeben?

30x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Ok also wenn ich 0Euro Gewinn mach, muss ich die ganze Sache dann überhaupt in meiner Steuererklärung angeben? Nö, da es ja nicht der Gewinnerzielung dient.
Ja, ich habe mich eher gefragt ob ich meine eigenen Mietkosten gegenrechnen kann Na sicher - Sie hätten das Zimmer ja gar nicht, wenn Sie keine Miete zahlten. Sie ist sozusagen eine Betriebsausgabe. Aber in der Steuererklärung kann das, siehe oben, schlicht weggelassen werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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