Steuern als Angestellter mit kleingewerbe?

28. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb457951-97
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuern als Angestellter mit kleingewerbe?

Wird mir von meinen angestellten Lohn steuern extra abgezogen, wenn ich nebenbei ein kleingewerbe am laufen habe? Oder bleibt der angestellten lohn von den steuern unberührt, da der arbeitgeber bereits die steuern vom lohn abgezogen hat?

Beispiel ich verdiene 30.000 Euro Brutto und 10.000 Euro Brutto vom kleingewerbe im Jahr. Wird das dann zusammengerechnet und muss ich dann nochmal steuern auf mein arbeitslohn draufzahlen?

Also in diesen Beispiel müsste ich dann 30.000 + 10.000 zusammenrechnen und die Umsatz und GewerbeSteuern für das kleingewerbe werden dann auf die gesammte summe von 40.000 Euro gezahlt? Oder nur auf die 10.000 Euro?

Der Freibetrag bei kleinunternehmen liegt ja bei 17500 Euro im Jahr. Wird der Arbeitslohn dann dazu gerechnet? Übersteige ich dann diesen Betrag mit den 40.000 Euro und muss ein normales gewerbe anmelden, oder gilt der Freibetrag nur für den umsatz, den ich mit den Gewerbe erziele?



-- Editier von fb457951-97 am 28.01.2017 14:40

-- Editier von fb457951-97 am 28.01.2017 14:41

-- Editier von fb457951-97 am 28.01.2017 14:43

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Oder bleibt der angestellten lohn von den steuern unberührt, da der arbeitgeber bereits die steuern vom lohn abgezogen hat? Richtig. Die Steuern für das Gewerbe dürfen Sie separat an das Finanzamt zahlen.
Wird das dann zusammengerechnet und muss ich dann nochmal steuern auf mein arbeitslohn draufzahlen? Na sicher - was dachten Sie denn?
und die Umsatz und GewerbeSteuern für das kleingewerbe werden dann auf die gesammte summe von 40.000 Euro gezahlt? Sie bringen hier die simpelsten Begriffe durcheinander - befassen Sie sich bitte mal damit, was ein Kleingewerbe eigentlich ist und was es mit der Umsatzsteuer zu tun hat. Und befassen Sie sich auch mal mit dem Unterschied zwischen Gewinn und Umsatz.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Bevor man auch nur eine Rechnung schreibt, sollte man das ganze wenigstens in Grundzügen verstanden haben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Mir geht's da wie meinen Vorschreibern.
Ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll.

Einkommensteuer: Zahlt man auf sein zu versteuerndes Einkommen. Das setzt sich grob gesagt zusammen aus dem Lohn abzgl. Werbungskosten + dem Gewinn aus dem Gewerbe (Einnahmen - Ausgaben) - Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastung. Die abgezogene Lohnsteuer wird quasi als Vorauszahlung gegen gerechnet.

Umsatzsteuer: Es gibt kein Kleingewerbe! Es gibt eine Kleinunternehmerregelung. Danach wird bis zu einem Umsatz von 17500 Euro keine Umsatzsteuer fällig. Es sei denn, man verzichtet auf diese Regelung.

Gewerbesteuer: Braucht man sich bei der Summe noch keinen Kopf drüber machen.

Ich empfehle auch dringend eine Beratung, bevor man mit einem Gewerbe startet.
Die IHK bietet z.B. Existenzgründerseminare an. Die kosten nicht die Welt und können eine Menge Ärger ersparen ...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen