Hallo, ich habe folgende Frage:
Angenommen jemand (ledig, keine Kinder) arbeitet in Berlin und ist dort Mieter einer Wohnung, die auch als sein Erstwohnsitz eingetragen ist. Da er ursprünglich aus Köln stammt und dort auch seinen Lebensmittelpunkt hat (Familie, Freunde, usw.) unternimmt er häufige Fahrten (alle 2-3 Wochen) dorthin. Da er sich dort aber meistens nur am Wochenende aufhält, unterhält er in Köln keine eigene Wohnung, sondern kommt in dieser Zeit im elterlichen Haushalt (Zweitwohnsitz) unter.
Damit liegt also schon einmal keine doppelte Haushaltsführung vor.
Meine Frage bezieht sich daher nun auf die steuerliche Absetzbarkeit der Fahrten zwischen Arbeitsort und Zweitwohnsitz.
Können diese alle von der Steuer abgesetzt werden oder nur solche, die direkt von oder zur Arbeitsstätte führen? Oder können nicht einmal diese steuerlich geltend gemacht werden?
Grüße ein Steuerzahler
Steuerliche Absetzbarkeit von Heimfahrten
10. Januar 2014
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Frage vom 10. Januar 2014 | 21:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerliche Absetzbarkeit von Heimfahrten
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#1
Antwort vom 11. Januar 2014 | 16:44
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Oder können nicht einmal diese steuerlich geltend gemacht werden?
So ist es.
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