Steuerlehre Prüfung

14. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
royalhs
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerlehre Prüfung

Hey Forum,
wahrscheinlich ein anderer Beitrag als er sonst hier zu lesen ist.
Bezüglich meines BWL-Studiums schrieb ich heute eine Steuer Prüfung, die über das Weiterstudieren oder der Exmatrikulation entscheidet. Da ich mir bezüglich einer Frage nicht sicher bin und noch lange auf die Ergebnisse warten muss, veruche ich hier auf Hilfe zu stoßen.
Und zwar war die Aufgabe so gestellt von einem vorläufigen Jahresüberschuss Hinzurechnungen hinzuzurechen und schließlich mit Steuer- und Hebesatz den endügltigen JÜ zu berechnen. Nun bin ich mich aber nicht mehr sicher, ob bei den Angaben,die GmbH PachtEINNAHMEN oder Pachtzinsen (also §8) bekam bzw. zahlen musste. Ich habe es so berechnet als wenn es Zinsen zu zahlen gab.
Nun meine Frage: Ist es rein theoretisch möglich bei solch einer Aufgabestellung dass es sich um Pachteinnahmen handeln könnte, und man auf den vorläufigen JÜ erst die Einnahmen hinzurechnet und dann von da aus die Gewerbesteuer berechnet? oder ist es bei Angabe eines vorläufigen JÜs nicht möglich, dass hier erst noch die Einkommensteuer zu berechnen ist um anschließend die Gewerbesteuer zu berechnen.
Vielen Dank für Antworten! JJ7

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Mal abgesehen davon, dass eine GmbH keine Einkommensteuer, sondern Körperschaftsteuer zahlt, dürfte es sich um Pachtzinsen gehandelt haben, die nach Maßgabe des § 8 GewStG wieder hinzuzurechnen sind.
Bei Pachteinnahmen macht die Aufgabenstellung keinen Sinn, da es hierfür keine Besonderheiten im GewStG gibt.

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