Steuerklassenwechsel bei Schwangerschaft?

9. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
keksje1608
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Steuerklassenwechsel bei Schwangerschaft?

Hallo zusammen,

wenn beide Eheleute in Steuerklasse IV sind, weil sie gleich verdienen, muss dann die Steuerklasse gewechselt werden, weil ein Kind im Juli auf die Welt kommt? Wenn ja, wie?

Danke vorab für Antworten.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Eine Pflicht zum Wechsel der Steuerklassen gibt es nicht.

Sofern ein Ehegatte Elternzeit nimmt, wäre es jedoch sinnvoll, dass der andere Ehegatte in die Steuerklasse 3 wechselt und der Ehegatte mit Elternzeit in die Steuerklasse 5. Der Wechsel sollte erst nach dem Ablauf des Bezuges des Mutterschaftsgeldes erfolgen.

Außerdem ist zu beachten, dass ein Wechsel nur einmal pro Jahr möglich ist als Hinweis für den Fall, dass die Elternzeit zwischen beiden Ehegatten aufgeteilt wird.

Nach Abgabe der Steuererklärung gleicht sich das aber wieder aus. Man hat durch den Wechsel der Steuerklassen daher das Geld nur früher, jedoch nicht insgesamt mehr.

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