Hallo,
meine Frage bezieht sich darauf ob man bei Bezug von Übergangsgeld evtl die Steuerklassen wechseln muss.
Sachverhalt ist,
das ich ab März 2009 eine Umschulung machen werde und in der Zeit Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung bekomme.
Dieses Übergangsgeld wird Berechnet aus den letzten Nettomonatslohn wo ich noch gearbeitet habe.
Meine Frage ist jetzt die,wie den das Übergangsgeld bei einer Einkommssteuererklärung in 2010 angerechnet wird ??
Meine Frau ist zur Zeit auf Lohnsteuerklasse 3 und ich in Lohnsteuerklasse 5, da ich zur Zeit nur Hartz 4 beziehe.
Es geht mir jetzt darum,nicht das wir 2010 jedemenge Geld an das Finanzamt zurück Zahlen müssen.
Über jeden Hilfreichen Tipp wäre ich euch Dankbar
Steuerklassenwahl bei Bezug von Übergangsgeld ??
5. Januar 2009
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Frage vom 5. Januar 2009 | 17:37
Von
Status: Beginner (128 Beiträge, 48x hilfreich)
Steuerklassenwahl bei Bezug von Übergangsgeld ??
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#1
Antwort vom 6. Januar 2009 | 00:54
Von
Status: Philosoph (13744 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
da hier kein Arbeitslohn vorliegt, ist für die Frau die Steuerklasse 3 zwingend (§38b EStG Abs.3
).
PS: Das Übergangsgeld ist zwar steuerfrei, zählt aber zum Progressionsvorbehalt (dadurch erhöht sich der Steuersatz auf das übrige Einkommen). Eventuell lohnt sich die getrennte Veranlagung.
MfG Stefan
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