Steuerklassenkombi, welche am sinnvollsten?

16. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)
Steuerklassenkombi, welche am sinnvollsten?

Hallo zusammen,
wir haben im Januar 2016 geheiratet und da dies auf Mauritius stattfand hat das Eintragen der Eheschließung in Deutschland sich etwas verzögert, dies lag daran dass die nötige Apostille lange unterwegs war.
Die Eintragung erfolgte also im März, somit waren wir Steuerklassentechnisch auf 4/4 eingestuft, umgehend habe ich beim FA dann 3/5 beantragt welche dann ab Mai gegriffen hat.
Nun meint ein guter Bekannter dass wir für die Lohnsteuererklärung besser 4/4 behalten hätten und bei 3/5 die Möglichkeit besteht eine Rückzahlung leisten zu müssen.
Er hat mir geraten wieder in 4/4 für 2017 zu wechseln.
Lag ich denn mit meiner Entscheidung so falsch?

Ehepartner Kl.: III
54000,- Jahresbrutto
Firmenwagen mit 1%-Regelung
keine Kirchensteuer
0,5 Kinderfreibetrag

Ehepartner Kl.:V
21600,- Jahresbutto
ca.36 km zum Arbeitgeber
Kirchesteuer

Danke für eure Einschätzungen

-- Editier von Drempels am 16.11.2016 13:34

-- Editier von Drempels am 16.11.2016 13:50

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Lag ich denn mit meiner Entscheidung so falsch? Nö, da am Ende, nach der Steuererklärung, immer die gleiche Summe rauskommt. Sollten Sie allerdings Nachwuchs planen, würde ich den Wechsel zu 4/4 empfehlen - der erhöht dann nämlich das Elterngeld Ihrer Frau, aber nur, wenn er beizeiten erfolgt (mindestens 7 Monate vor der Entbindung).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Hallo muemmel,
nein eine Familienplanung steht nicht mehr im Raum, das möchten wir mit fast 50 nicht mehr :-).
Also kann ich das, ohne eine Rückzahlung befürchten zu müssen, bei der Lösung 3/5 belassen.
Ist das demnach so dass bei 4/4 eine höhere Erstattung erfolgen würde?
Denn bei 3/5 habe ich durch dass höhere Brutto ja monatlich schon mehr.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Also kann ich das, ohne eine Rückzahlung befürchten zu müssen, bei der Lösung 3/5 belassen. Das habe ich nicht gesagt - ich habe nur gesagt, daß im Ergebnis immer die gleiche Summe gezahlt wird.
Denn bei 3/5 habe ich durch dass höhere Brutto ja monatlich schon mehr. Das ist dann aber auch schon der ganze Vorteil an 3/5 - man ist unterjährig "flüssiger", dafür zahlt man am Ende nach. Anders wäre es, wenn ein Partner gar nicht arbeitet, aber das ist ja hier nicht der Fall.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Also kann ich das, ohne eine Rückzahlung befürchten zu müssen, bei der Lösung 3/5 belassen. Das habe ich nicht gesagt - ich habe nur gesagt, daß im Ergebnis immer die gleiche Summe gezahlt wird.


muemmel, das habe ich schon richtig interpretieren können, war vielleicht etwas unglücklich geschrieben.
Liege ich denn demnach richtig oder besser, wenn ich für 2017 auf 4/4 ändere, etwas weniger Netto in Kauf nehme, dann aber sicher bin dass wir eine Erstattung erhalten.
Alles etwas wirr für mich, sorry

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wenn man es als eigenen Vorteil einstuft, dass man dem FA ein zinsloses Darlehen gewährt, dann liegt man mit 4/4 besser.

Das, was Du hier beschreibst ist ein rein psychologisches Problem. Wirtschaftlich liegt man auch dann mit 3/5 besser, wenn man im Rahmen der Steuererklärung nachzahlen muss.

Das Finanzamt sieht das nämlich auch sehr wirtschaftlich. Das legt nämlich zusätzlich zum Lohnsteuerabzug eine Steuervorauszahlung fest, wenn die zu erwartenden Steuernachzahlung mehr als 200€ betragen sollte. Mit anderen Worten ist das FA nicht bereit, Dir ein nennenswertes zinsloses Darlehen zu gewähren.

Der Wechsel auf 4/4 wäre zu vergleichen mit dem Fall, dass Du zu Deinem Vermieter gehst und um deutliche Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung bittest, damit im Rahmen der Nebenkostenabrechnung eine hübsche Erstattung winkt. Das macht auch kein Mieter.

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