Guten Tag liebe Leute,
ich habe im April geheiratet. Wie ihr wisst hat man dadurch viele Vorteile wie zum Beispiel bei der Steuerklasse. Meine Frau und ich haben uns dafür entschieden, das ich die Steuerklasse 3 kriege und Sie die Steuerklasse 5. Nun frage ich mich ob Rückwirkend die Steuerklasse 3 auch für die Monate Januar, Februar, März und April geht. Für den Monat Mai war es schon soweit auf meiner Abrechnung vermerkt. Wenn es gehen sollte, erfolgt die Auszahlung der Differenz für die jeweiligen Monate vom Finanzamt selbst oder muss ich dafür was Ausfüllen.
Vielen dank und lg
Steuerklassen wechsel im laufendem Jahr!
21. August 2017
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Frage vom 21. August 2017 | 19:46
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklassen wechsel im laufendem Jahr!
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#1
Antwort vom 21. August 2017 | 20:35
Von
Status: Student (2372 Beiträge, 631x hilfreich)
Erstens: Nein, geht nicht!
Zweites: Ja, man muss was ausfüllen! Nennt sich Steuererklärung und gehabtest nächstes Jahr!
taxpert
#2
Antwort vom 21. August 2017 | 20:48
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatErstens: Nein, geht nicht! :
Zweites: Ja, man muss was ausfüllen! Nennt sich Steuererklärung und gehabtest nächstes Jahr!
taxpert
also eine Steuererklärung muss ich ja so oder so nächstes Jahr machen. Aber für den konkreten Fall dann auch oder was meinen Sie? Sie haben zu erst gesagt es geht nicht, aber man muss was Ausfüllen... irgendwee zweideutig ...
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#3
Antwort vom 21. August 2017 | 21:15
Von
Status: Philosoph (13743 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
der Arbeitgeber kann (darf) das nicht rückwirkend machen. Das war das NEIN.
Aber bei der Steuererklärung geltet ihr als das ganze Jahr verheiratet (ein Tag hätte auch gereicht), daher wird es dann doch rückwirkend ab Januar. Das war das JA.
Stefan
#4
Antwort vom 21. August 2017 | 21:18
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHallo, :
der Arbeitgeber kann (darf) das nicht rückwirkend machen. Das war das NEIN.
Aber bei der Steuererklärung geltet ihr als das ganze Jahr verheiratet (ein Tag hätte auch gereicht), daher wird es dann doch rückwirkend ab Januar. Das war das JA.
Stefan
Super vielen dank.
Sprich wenn ich bei meinem Steuerprogramm alles eingebe, erkennt er das Automatisch und berechnet das zu versteuernde Jahreseinkommen mit der Steuerklasse 3 bei mir und bei meiner Frau mit 5.
Oder gibt es dafür einen individuellen Punkt wo man das bemerken muss.
Danke
#5
Antwort vom 21. August 2017 | 23:05
Von
Status: Philosoph (13743 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Nein, nicht ganz, denn beim Finanzamt gibt es keine Steuerklassen. Ihr werdet - bei beantragter Zusammenveranlagung - so besteuert, als ob ihr das ganze Jahr verheiratet wart.Zitat:Sprich wenn ich bei meinem Steuerprogramm alles eingebe, erkennt er das Automatisch und berechnet das zu versteuernde Jahreseinkommen mit der Steuerklasse 3 bei mir und bei meiner Frau mit 5.
Das bedeutet, dass eure Einkommen zusammengerechnet werden, gleichzeitig wird aber nach der Splittingtabelle versteuert wird (doppelte so hohe Einkünfte je Steuersatz). Ein Vorteil zeigt sich immer dann wenn die Einkünfte deutlich unterschiedlich sind (progressionsbedingt).
Stefan
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