Steuerklassen nach Versöhnungsversuch

3. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
strolle
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklassen nach Versöhnungsversuch

Hallo,

hier meine Frage:

Wenn sich ein Ehepaar trennt und der Ehemann ab dem 01. Januar des Folgesjahres die Steuerklasse I bekommt, sich das Paar aber im November des Jahres wieder versöhnt und wieder zusammen zieht:
1.welche Steuerklasse bekommt der Ehemann dann ab dem November?
2.oder bleibt es in dem Jahr gleich und erst ab dem neuen Jahr bekommt er die Steuerklasse III wieder.
3.und wie wirkt sich das auf die Steuererklärung aus ?

die offizielle Trennung erfolgte im September und der Ehemann behielt die Steuerklasse III ja auch bis zum ende des Jahres

Vielleicht kann mir das jmd beantworten.

Vielen Dank


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-- Editiert strolle am 03.01.2013 08:28

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

zu 1.: Wieder die Steuerklasse III. Er muss das aber beantragen. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich.

zu 2.: Siehe Antwort zu 1.

zu 3.: Für das gesamte Jahr ist die Zusammenveranlagung möglich. Nach Abgabe der Steuererklärung sind insgesamt keine steuerlichen Nachteile durch die Trennung entstanden. Das passiert erst, wenn man ein vollständiges Kalenderjahr getrennt ist.

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