Steuerklasse wechseln vor der Geburt

10. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)
Steuerklasse wechseln vor der Geburt

Hallo,

aus diversen Quellen habe ich nun unterschiedliche Informationen zum Steuerklassen-Wechsel vor der Geburt gelesen und würde nun gerne noch einmal hier erfahren, wie es nun wirklich ist.

Auf einer Seite stand, dass der Wechsel 7 Monate vor der Elternzeit erfolgen muss (Grundlage?), aber auch, dass das somit spätestens zwei Monate nach der Empfängnis wäre. Die Elternzeit beginnt doch aber nicht mit der Geburt, sondern mit dem Ende des Mutterschutzes?

Ich könnte auch kurz gesagt fragen - können wir bei einem voraussichtlichen Entbindungstermin Anfang Oktober noch die Steuerklasse wechseln, um einen Vorteil beim Elterngeld zu haben?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Grundsätzlich ist es bei Arbeitnehmern und Elterngeld so:
Das Elterngeld wird auf Basis des Einkommes aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt bzw. den letzten 12 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes (falls man eine Frau ist und den gesetzlichen Mutterschutz genutzt hat) berechnet.
Es zählt aber nicht das tatsächliche Nettoeinkommen, sondern das Bruttoeinkommen minus Steuern und Sozialabgaben. Dabei werden erstmal die Steuermerkmale verwendet, die man im letzten Monat vor der Geburt (bzw. im letzten Monat vor dem Mutterschutz) hatte.
Aber: Wenn man in den 12 relevanten Monaten seine Steuerklasse geändert hat, zählt die Änderung nur, wenn Sie mehr als die Hälfte der 12 Monate ausmacht.
Es ist ja nun beliebt, vor der Geburt die Steuerklasse so zu ändern, dass sich ein höheres Nettoeinkommen ergibt und damit ein höheres Elterngeld. Das mit dem höheren Elterngeld funktioniert aber nur, wenn man von den 12 Monaten vor der Geburt (bzw. vor dem Mutterschutz) mehr als 6 Monate die günstigere Steuerklasse hatte. (§2c Abs. 3 BEEG ). Es bringt also nichts, erst kurz vor der Geburt die Steuerklasse zu wechseln, weil dann das Elterngeld nach der "alten" Steuerklasse berechnet wird.

Zitat:
Ich könnte auch kurz gesagt fragen - können wir bei einem voraussichtlichen Entbindungstermin Anfang Oktober noch die Steuerklasse wechseln, um einen Vorteil beim Elterngeld zu haben?

Wechseln können Sie immer - aber den Vorteil beim Elterngeld erhalten Sie nicht mehr.
Wenn die Geburt im Oktober 2017 ist, dann zählen die Monate Oktober 2016 bis September 2017 für das Elterngeld.
Angenommen Sie sind von Oktober 2016 bis Mai 2017 in Klasse 5 und wechseln ab Juni in Klasse 3, dann entfallen 8 Monate auf Klasse 5 und 4 Monate auf Klasse 3. Die meisten Monate sind also Klasse 5, weshalb das Elterngeld nach Steuerklasse 5 berechnet wird.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Auf einer Seite stand, dass der Wechsel 7 Monate vor der Elternzeit erfolgen muss (Grundlage?), aber auch, dass das somit spätestens zwei Monate nach der Empfängnis wäre.


Wenn die Frau weiß, dass sie schwanger ist, ist es eigentlich schon zu spät für den Steuerklassenwechsel.

Wie schon dargestellt, müssen die letzten 7 Monate schon nach der günstigen Steuerklasse abgerechnet werden. Außerdem beginnt die Mutterschutzfrist 6 Wochen vor der Geburt. Im Ergebnis heißt das, dass man die Steuerklasse 8,5 Monate vor der Geburt ändern muss.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)

Vielen Dank.

Folglich sollte man schon wechseln, wenn die Kinderplanung beginnt.

Logisch, dass dieses Schlupfloch geschlossen wurde. Schade für uns.

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