Steuerklasse wechseln alleinerziehend

30. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Stinebine11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse wechseln alleinerziehend

Hallo in die Runde, ich bin ab 1.6.alleinerziehend und wollte heute die Steuerklasse wechseln. Soweit ich weiß kommt man als alleinerziehend in Klasse 2.nun wurde mir beim Finanzamt gesagt ich muss noch bis Ende des Jahres in der alten Steuerklasse bleiben. Bisher war ich in Steuerklasse 5. Dann habe ich ja weiterhin sehr viele Abzüge obwohl ich dann mit 2 Kindern alleine lebe. Kennt sich vielleicht jemand aus was ich tun kann?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

In diesem Jahr kannst Du mit Deinem Mann noch zusammen veranlagt werden, so dass kein Anspruch auf die Steuerklasse 2 besteht.

Zitat:
Bisher war ich in Steuerklasse 5. Dann habe ich ja weiterhin sehr viele Abzüge obwohl ich dann mit 2 Kindern alleine lebe. Kennt sich vielleicht jemand aus was ich tun kann?


Ja, Du und Dein Mann solltet in die Steuerklasse 4 wechseln.

Sollte sich Dein Mann dagegen sträuben, weil er dann nicht mehr in 3 ist und somit mehr Steuern zahlt, dann weise ihn darauf hin, dass ihn dann im Rahmen der Steuererklärung eine heftige Nachzahlung treffen wird. Du musst einer Zusammenveranlagung im Trennungsjahr nämlich nur dann zustimmen, wenn er Dir sämtliche dadurch entstehenden Nachteile ausgleicht, d.h. er muss Dich so stellen, als hättest Du die Steuerklasse 4. Da ist es doch besser, das gleich zu ändern.

In die Steuerklasse 2 kannst Du dann ab 2018 wechseln.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.326 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen