Steuerklasse nachträglich verändern/zurückfordern?

10. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
rechtens4
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse nachträglich verändern/zurückfordern?

Hallo liebe Leute,

Person A arbeitet im Jahr 2014 für ein Unternehmen. Im Januar 2015 bemerkt Person A, dass seine Steuerklasse im Jahr 2014 Steuerklasse 1 war, obwohl Sie berechtigt ist Steuerklasse 2 zu haben, wie es auch im Jahr 2013 der Fall war. Anscheinend wurde die Steuerklasse vom Finanzamt ohne Benachrichtigung verändert.
Hinzu kommt, dass die Kinderfreibeträge für 2 Kinder im gesamten Jahr nicht berücksichtigt worden sind.

Besteht für Person A noch die Möglichkeit vom Finanzamt nachträglich eine Veränderung zu verlangen, um die Differenz zurück zu erhalten?
Besteht ansonsten über eine Einkommensteuererklärungn oder Lohnsteuerjahresausgleich bis zum 31.03.2015 die Möglichkeit zu viel bezahlte Steuern zurück zu erhalten, weil Steuerk. 2 weniger Steuern zahlt als Steuerk. 1?

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-- Editiert rechtens4 am 10.01.2015 14:01

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Besteht für Person A noch die Möglichkeit vom Finanzamt nachträglich eine Veränderung zu verlangen, um die Differenz zurück zu erhalten?
Imho nein, Steuerklassen können in der Regel nicht rückwirkend geändert werden.

quote:
Besteht ansonsten über eine Einkommensteuererklärungn oder Lohnsteuerjahresausgleich
Ja und nein. Über die Einkommensteuererklärung geht es natürlich, und das ist auch der richtige Weg.
Lohnsteuerjahresausgleich macht hingegen der Arbeitgeber, und der darf wiederum nur die offizielle Steuerklasse verwenden.

quote:
Im Januar 2015 bemerkt Person A, dass seine Steuerklasse im Jahr 2014 Steuerklasse 1 war, obwohl Sie berechtigt ist Steuerklasse 2 zu haben, ...
Und warum merkt Person A das erst nach Jahresende? Zahlt der Arbeitgeber den Lohn jährlich?

Stefan

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