>Steuerklasse nach Heirat?
Mit einem Bruttoeinkommen von 30.000€ verdient Dein Partner unfgefähr das Gleiche, wie Du. Daher wären die Steuerklasen IV/IV angebracht.
Auch wenn Dein Partner jetzt arbeitslos ist, dann sollten die Steuerklassen beibehalten werden. Wenn Dein Partner in die Steuerklasse V wechselt, dann würde sein ALG entsprechend gekürzt. Diese Kürzung wird nicht ausgeglichen.
Wenn jedoch durch eine ungünstige Wahl der Steuerklassen zuviel Steuern gezahlt werden, dann wird das im Rahmen einer Einkommensteuererklärung wieder erstattet.
Bei Ehegatten gibt es die gemeinsame und die getrennte Veranlagung. Bei der getrennten Veranlagung wird man so behandelt, als ob man nicht verheiratet wäre.
Bei der gemeinsamen Veranlagung gibt es nur eine gemeinsame Steuererstattung oder ggf. Nachzahlung. Wer für welchen Anteil zuständig ist, lässt sich nicht genau feststellen.
Bei den genannten Einkommensverhältnissen gehe ich nicht davon aus, dass durch eine Heirat ein nennenswerter Steuerervorteil entsteht. Um das genauer zu berechnen, müsste man den Steuerfall einmal komplett durchrechnen, was ich an dieser Stelle nicht machen möchte.
von hh am 02.12.2008 17:05
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