Steuerklasse bei im Ausland lebenden Ehepartner

9. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb449449-47
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse bei im Ausland lebenden Ehepartner

Hallo, ich lebe in münchen, meine Frau in Lithauen und wir pendeln an den Wochenende bis ich nächstes oder übernächstes Jahr zuziehen kann um von Zuhause aus zu arbeiten. Daherwürde ich gerne wissen wie man die Steuerklasse 3 bei mir und bei meiner Frau 5 beantragen kann? Geht das überhaupt oder müssen wir beide 4 nehmen? Sie arbeitet ja nicht in Deutschland, daher bin ich nicht sicher wie man das am besten regeln kann.

Vielen Dank vorab für die Hilfe :)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32899 Beiträge, 17273x hilfreich)

Geht das überhaupt Nö. Und Klasse 4 geht auch nicht - für 3/4/5 müssen beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein. Dazu gehört ein Wohnsitz im Inland. Folglich gehören Sie in Klasse 1.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Das geht schon. § 1a Abs.1 Nr.2ESTg i.V.M H 38b LSTR. Die Vorausstzungen sind erfüllt, da ihre Frau in einem EU-Land lebt. Sie werden jedoch einen Antrag für 3 Steuerklasse beim Finanzamt in München stellen müssen. Des Weiteren ergibt sich für sie und ihre Frau die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung. Die Einkünften ihrer Frau in Lithauen werden dabei in der Steuererklärung berücksichtigt.

-- Editiert von Charlie@098 am 09.09.2016 16:03

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb449449-47
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Charlie@098):
§ 1a Abs.1 Nr.2ESTg i.V.M H 38b LSTR


Herlichen Dank, genau danach hatte ich gesucht ;)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gurx
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, muss das nochmal aufgreifen. Welche Möglichkeiten gibt es wenn die Frau, dt. Staatsbürgerin, im nicht europäischen Ausland lebt?
Also beide dt. Staatsbürger und Frau. berufstätig im nicht europäischen ausland, allerdings mit Doppelbesteuerungsabkommen
Grüße

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