Steuerklasse VI bei Minijob

8. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb453357-33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse VI bei Minijob

Einen schönen guten Tag,

ich bräuchte nun dringend Rat, da ich ein kleines Problem bezüglich meiner zugeordneten Steuerklasse habe.
Die Situation lautet wie folgt:
Bis September diesen Jahres, also den 30.09.2016 war ich in einem Bürobetrieb Vollzeit beschäftigt und hatte ein monatliches Brutto-Einkommen von 1900€.
Da ich mich an der örtlichen Hochschule auf ein Architekturstudium beworben hatte, angenommen wurde und schließlich ab den 01.10.2016 eingeschrieben hatte kündigte ich meinen Vollzeitjob zum 30.09. und hatte mir vorsorglich zu Beginn meiner Studienzeit einen Minijob auf 450€ Basis gesucht. An dem ich eigentlich ab dem 01.10. offiziell arbeiten sollte ABER an zwei Samstagen im September schon zur Einarbeiten gekommen bin, welche mir auch entlohnt wurden.
Ich hatte dann also für den September mein volles Gehalt aus dem Bürobetrieb erhalten und gute 150€ aus der zweitägigen Beschäftigung bei meinem derzeitigen Nebenjob beim C&A.

Jetzt im November bekomme ich plötzlich ein Schreiben von meinem ehemaligen Vollzeit-Arbeitgeber welcher mir nun nachträglich steuerliche Abgaben in Höhe von über 260€ in Rechnung stellt, da ich wohl mit den zwei Tagen Arbeit im C&A (welche noch im September statt gefunden hatten) wohl von Steuerklasse I in die Steuerklasse VI gerutscht bin.

Nun zu meiner Frage:

Da ich neben meinem Vollzeitjob (39h Woche) einen Minijob im September ausgeübt hatte, an dem ich nicht mal ansatzweise an die 450€heran gekommen bin, ist es legitim, dass ich bei meinem Vollzeit Job nun fast 300€ mehr an steuerlichen Abgaben leisten muss? Immerhin hatte ich damit gerade mal die Hälfte von dem verdient was ich nun extra ableisten soll.

Und wenn ja, gibt es eine Möglichkeit dies Rückgängig zu machen oder evtl. wieder etwas über die Steuererklärung rückwirkend wieder zurückzuholen?

Mit freundlichen Grüßen

Behrens

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15 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Da ich neben meinem Vollzeitjob (39h Woche) einen Minijob im September ausgeübt hatte, an dem ich nicht mal ansatzweise an die 450€heran gekommen bin, ist es legitim, dass ich bei meinem Vollzeit Job nun fast 300€ mehr an steuerlichen Abgaben leisten muss? Ja, da es offenbar gar kein "echter" Minijob ist, sondern einer auf Lohnsteuerkarte. Und zwei Jobs in Klasse 1 kann man nun mal nicht haben.
Und wenn ja, gibt es eine Möglichkeit dies Rückgängig zu machen Nö.
oder evtl. wieder etwas über die Steuererklärung rückwirkend wieder zurückzuholen? Schon eher. Die empfiehlt sich sowieso immer, wenn man so krass verschiedene Löhne innerhalb eines Kalenderjahres hat.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
fb453357-33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ist die Aussage ,,Ja, da es offenbar gar kein "echter" Minijob ist, sondern einer auf Lohnsteuerkarte' zu deuten?
Es war offiziel ein 450€ Job. In wieweit werden da noch Unterscheidungen getroffen?

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#3
 Von 
fb453357-33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Um einen Beitrag aus advocard.de zu zitieren

Zitat:
Ein Minijob nebenbei ist steuerfrei

In einem Minijob neben dem Hauptberuf dürfen Sie bis zu 450 Euro zusätzlich verdienen, ohne dafür Steuern und Sozial­abgaben zahlen zu müssen. Sie sind allerdings verpflichtet, Beiträge zur Renten­ver­si­cherung zu zahlen. Wichtig: Steuerfrei ist immer nur ein einziger zusätz­licher Minijob.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

In wieweit werden da noch Unterscheidungen getroffen?
1. Pauschalversteuert, d. h., der AG zahlt eine Pauschalsteuer. Für den AN ist der Job steuerfrei.
2. Auf Lohnsteuerkarte - der Job wird regulär versteuert.

Variante 2 scheint hier vorzuliegen, d. h., der Lohn aus dem Minijob muß dann auch in die Steuererklärung. Steuern haben Sie da natürlich nicht gezahlt, weil der in Klasse 1 versteuert wird.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
fb453357-33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Konkret schlauer bin ich jetzt irgendwie nicht geworden. Wieso wird der eigentlich Steuerfreie Nebenjob trotzdem angerechnet, obwohl ich eigentlich einen Minijob noch nebenbei machen darf ohne steuerliche Konsequenzen fürchten zu müssen?

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#6
 Von 
fb453357-33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

zu allen Quellen die man zu dem Thema online findet wird erwähnt das Nebenjobs nnur dann eine Steurklassenr zugewiesen werden wenn dieser mehr als 450€einbringt. Dies war bei mir nicht der Fall

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#7
 Von 
fb453357-33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

zu allen Quellen die man zu dem Thema online findet wird erwähnt das Nebenjobs nur dann eine Steurklassenr zugewiesen werden wenn dieser mehr als 450€einbringt. Dies war bei mir nicht der Fall

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Dein neuer AG hat Dich offensichtlich über das ELStAM-Verfahren angemeldet, also eben nicht als Minijobber.
Er hat sich als neuer Haupt-Arbeitgeber eingetragen, weshalb Du im neuen Job die LSt-Klasse 1 bekommen hast.
Die Anmeldung ist für den September erfolgt, wodurch Dein bisheriger AG automatisch zum "Neben"-AG wurde und dort nur noch nach LSt-Klasse 6 versteuert werden konnte.
Über die Steuererklärung kann es sein, dass Du die Steuer wieder raus bekommst.

Fakt ist aber, dass Du mal mit Deinem jetzigen AG über Deinen Status sprechen solltest. Im Augenblick bist Du kein Minijobber ...

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#10
 Von 
fb453357-33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16556 Beiträge, 9319x hilfreich)

Man muss wissen, dass ein Minijob zwar für den Arbeitnehmer günstig ist, was Steuern und Sozialabgaben abgeht, für den Arbeitgeber ist ein Minijob aber eine recht teure Angelegenheit. Die Lohnnebenkosten, die der Arbeitgeber bei einem Minijob an die Minijobzentrale abführen muss, betragen nämlich ca. happige 35% des Lohns.
Meldet der Arbeitgeber stattdessen ganz normal auf Steuerkarte an, spart der Arbeitgeber Geld. Wenn Sie jetzt den Status auf "Minijobber" wechseln wollen, dann werden Sie für den Arbeitgeber teurer.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Wieso wird der eigentlich Steuerfreie Nebenjob trotzdem angerechnet


Ein 450€-Job ist nicht steuerfrei.

Der AG hat die Wahl zwischen Pauschalversteuerung und Versteuerung auf Steuerkarte.

Bei Pauschalversteuerung zahlt der AG die Steuern, daher sind Minijobs für den AN gefühlt steuerfrei.

Wenn die Versteuerung über Steuerklassen erfolgt, dann zahlt der AN die Steuern, die aber in den Steuerklassen I, II und III jeweils 0€ beträgt. Ein weiterer Job fällt dann aber in die Steuerklasse VI und das ist hier mit dem Hauptjob passiert.

Aber selbst, wenn die Arbeit erst am 01.10. angefangen hätte und zunächst keine Lohnsteuer zusätzlich angefallen wäre, ist ein 450€-Job auf Steuerkarte nachteilig. Im Rahmen der Steuererklärung wird dann nämlich das Gehalt aus dem Minijob zum Jahreseinkommen hinzugezählt und führt somit zu einer niedrigeren Steuererstattung. Bei Pauschalversteuerung wird das Gehalt nicht zum Jahresgehalt hinzugerechnet.

Da hier offenbar keine arbeitsvertragliche Vereinbarung über die Art der Versteuerung getroffen wurde, hat der AG die für ihn günstigere Variante der Versteuerung nach Steuerklasse gewählt. Man sollte unbedingt versuchen, wenigstens für Nov. und Dez. auf Pauschalversteuerung umzustellen, denn schließlich geht es für den AG nur um 9€ pro Monat. Im Zweifel kann man diese 9€ sogar noch besser aus der eigenen Tasche zahlen.

Nur wenn im Gesamtjahr keine nennenswerten weiteren Einkünfte erzielt werden, ist eine Versteuerung nach Steuerklassen sinnvoll.

Hinsichtlich der Sozialabgaben ist das übrigens immer ein Minijob mit hohen Abgaben für den AG. Da hat der AG keine Wahlmöglichkeit.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Wieso wird der eigentlich Steuerfreie Nebenjob trotzdem angerechnet


Ein 450€-Job ist nicht steuerfrei.

Der AG hat die Wahl zwischen Pauschalversteuerung und Versteuerung auf Steuerkarte.

Bei Pauschalversteuerung zahlt der AG die Steuern, daher sind Minijobs für den AN gefühlt steuerfrei.

Wenn die Versteuerung über Steuerklassen erfolgt, dann zahlt der AN die Steuern, die aber in den Steuerklassen I, II und III jeweils 0€ beträgt. Ein weiterer Job fällt dann aber in die Steuerklasse VI und das ist hier mit dem Hauptjob passiert.

Aber selbst, wenn die Arbeit erst am 01.10. angefangen hätte und zunächst keine Lohnsteuer zusätzlich angefallen wäre, ist ein 450€-Job auf Steuerkarte nachteilig. Im Rahmen der Steuererklärung wird dann nämlich das Gehalt aus dem Minijob zum Jahreseinkommen hinzugezählt und führt somit zu einer niedrigeren Steuererstattung. Bei Pauschalversteuerung wird das Gehalt nicht zum Jahresgehalt hinzugerechnet.

Da hier offenbar keine arbeitsvertragliche Vereinbarung über die Art der Versteuerung getroffen wurde, hat der AG die für ihn günstigere Variante der Versteuerung nach Steuerklasse gewählt. Man sollte unbedingt versuchen, wenigstens für Nov. und Dez. auf Pauschalversteuerung umzustellen, denn schließlich geht es für den AG nur um 9€ pro Monat. Im Zweifel kann man diese 9€ sogar noch besser aus der eigenen Tasche zahlen.

Nur wenn im Gesamtjahr keine nennenswerten weiteren Einkünfte erzielt werden, ist eine Versteuerung nach Steuerklassen sinnvoll.

Hinsichtlich der Sozialabgaben ist das übrigens immer ein Minijob mit hohen Abgaben für den AG. Da hat der AG keine Wahlmöglichkeit.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb453357-33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmals vielen Dank für alle Beiträge.
Für den Fall, dass jemand ein ähnliches Problem hat und den Artikel hier über Google findet, zur Ursache des ganzen Chaos:

Mein neuer Arbeitgeber (Nebenjob beim C&A) hat mich fälschlicherweise als Hauptjob in der Steuerklasse I angemeldet und daher wurde ich in meinem ehemaligen Vollzeitjob für den September in der SK VI zugeordnet, woher sich die plötzliche Nachzahlung der vermeintlich zu wenig im September abgeleiteten Steuerzahlungen ergeben hat.
Nach einem kurzen Telefonat mit dem Finanzamt hat sich der ganze Mist in Wohlgefallen aufgelöst.


-- Editiert von fb453357-33 am 10.11.2016 10:14

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#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Nach einem kurzen Telefonat mit dem Finanzamt hat sich der ganze Mist in Wohlgefallen aufgelöst. D. h., Sie haben jetzt im Minijob die Klasse 6? Dann gehen da jetzt Steuern runter (52 Euro plus Kirchensteuer, wenn Sie 450 Euro kriegen).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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