Hallo,
ich habe im Jahr 2015 Halbwaisenrente (Deutsche Rentenversicherung Bund) erhalten und für ein paar Monate als Werkstudentin gearbeitet (Lohnsteuerklasse 1) und dort auch in 2 Monaten Lohnsteuer 'bezahlt'.
Nun habe ich gehört, dass man bei zwei Jobs einen Job als Steuerklasse 6 versteuern lassen muss. Zählt die Halbwaisenrente als Job und meine Tätigkeit als Werkstudentin hätte damit als Steuerklasse 6 abgerechnet werden müssen? (Ich muss sowieso noch die Steuererklärung für letztes Jahr machen).
Das selbe für 2014. Januar - August: Bundesfreiwilligendienst / Halbwaisenrente. September - Dezember: Pflegehelferin, keine Halbwaisenrente mehr.
Danke im Voraus.
Steuerklasse - Nebenjob / Halbwaisenrente
28. April 2016
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Frage vom 28. April 2016 | 10:15
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 25x hilfreich)
Steuerklasse - Nebenjob / Halbwaisenrente
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#1
Antwort vom 28. April 2016 | 13:19
Von
Status: Unbeschreiblich (32875 Beiträge, 17265x hilfreich)
Nein, natürlich war die Rente kein Job - die Abrechnung in Klasse 1 war völlig korrekt.
#2
Antwort vom 28. April 2016 | 13:58
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 25x hilfreich)
Okay, danke. Hab nur im Bezug auf andere Halbwaisenrenten (wenn Vater/Mutter Beamter war z.B.) gelesen, dass dann ein Job neben der Rente automatisch Steuerklasse 6 war, weil die Rente Steuerklasse 1 hatte und dann der Job als Zweitjob galt.
Aber wenn das bei einer 'normalen' Halbwaisenrente nicht so ist, ist es ja gut.
Und jetzt?
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