Steuerklasse - Nebenjob / Halbwaisenrente

28. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
bazinga1994
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 25x hilfreich)
Steuerklasse - Nebenjob / Halbwaisenrente

Hallo,

ich habe im Jahr 2015 Halbwaisenrente (Deutsche Rentenversicherung Bund) erhalten und für ein paar Monate als Werkstudentin gearbeitet (Lohnsteuerklasse 1) und dort auch in 2 Monaten Lohnsteuer 'bezahlt'.

Nun habe ich gehört, dass man bei zwei Jobs einen Job als Steuerklasse 6 versteuern lassen muss. Zählt die Halbwaisenrente als Job und meine Tätigkeit als Werkstudentin hätte damit als Steuerklasse 6 abgerechnet werden müssen? (Ich muss sowieso noch die Steuererklärung für letztes Jahr machen).

Das selbe für 2014. Januar - August: Bundesfreiwilligendienst / Halbwaisenrente. September - Dezember: Pflegehelferin, keine Halbwaisenrente mehr.

Danke im Voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17265x hilfreich)

Nein, natürlich war die Rente kein Job - die Abrechnung in Klasse 1 war völlig korrekt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bazinga1994
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 25x hilfreich)

Okay, danke. Hab nur im Bezug auf andere Halbwaisenrenten (wenn Vater/Mutter Beamter war z.B.) gelesen, dass dann ein Job neben der Rente automatisch Steuerklasse 6 war, weil die Rente Steuerklasse 1 hatte und dann der Job als Zweitjob galt.

Aber wenn das bei einer 'normalen' Halbwaisenrente nicht so ist, ist es ja gut.

2x Hilfreiche Antwort

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