Steuerklasse 6 weil Wohnungsanmeldung versäumt

20. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
efi_zient
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuerklasse 6 weil Wohnungsanmeldung versäumt

Moin,

folgender Hintergrund.
Ich bin im Sep '15 für 4 Monate im Studium ins Ausland gegangen. Dafür habe ich meinen Hauptwohnsitz abgemeldet und offenbar wurde damit offensichtlich auch der Nebenwohnsitz bei meinen Eltern abgemeldet (Habe ich heute erfahren).

Dann war ich im Februar und März in Deutschland und ab April wieder 3 Monate im Ausland. Deswegen habe ich mich auch hier nicht angemeldet.

Ab Juli war ich dann zurück in Deutschland habe mich aber nicht angemeldet, da ich davon ausgegangen bin, dass ich über den Zweitwohnsitz noch gemeldet bin.

Nun habe ich im Oktober angefangen zu arbeiten und nun Mittwoch die Info von meinem Arbeitgeber bekommen, dass dieser mich in Steuerklasse 6 führt, da er keine Berechtigung hat, meine Daten abzurufen.

Nun habe ich auch noch festgestellt, dass ich mich nicht rückwirkend anmelden kann, bzw nur 2 Wochen.

Wenn ich mich nun für Anfang Januar melde, muss ich dann für Oktober bis Dezember rückwirkend Steuerklasse 6 zahlen?

Gibt es eine Möglichkeit sich doch rückwirkend zu melden?

Vielen Dank im Voraus.




-- Editier von efi_zient am 20.01.2017 12:00

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2359 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von efi_zient):
Gibt es eine Möglichkeit sich doch rückwirkend zu melden?
Melderechtlich vielleicht, steuerrechtlich sind die Monate Okt-Dez für den ArbG "zu"!

Zitat (von efi_zient):
Wenn ich mich nun für Anfang Januar melde, muss ich dann für Oktober bis Dezember rückwirkend Steuerklasse 6 zahlen?
Die Steuerklasse regelt die Höhe der LSt, die der ArbG vom Arbeitsentgeld einbehält und an das FA abführt!

Die LSt ist eine Vorauszahlung auf die anfallende ESt! Wird zu viel LSt einbehalten, egal ob wegen falscher Steuerklasse oder hohen Werbungskosten, kann sie im Rahmen einer ESt-Erklärung zurückerstattet werden!

Da erst im Oktober begonnen wurde zu arbeiten, wäre auch bei "richtiger" Steuerklasse zuviel LSt einbehalten worden!

Also sobald die Daten vorliegen (Ende Februar) sofort ESt-Erklärung anfertigen!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Wenn ich mich nun für Anfang Januar melde, muss ich dann für Oktober bis Dezember rückwirkend Steuerklasse 6 zahlen? Wieviel Steuer wurde denn von wieviel Bruttolohn im Oktober etc. einbehalten? Denn das mit der Berechtigung, Daten abzurufen, hätte dem AG doch schon längst auffallen müssen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16959 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von efi_zient):
Ab Juli war ich dann zurück in Deutschland habe mich aber nicht angemeldet, da ich davon ausgegangen bin, dass ich über den Zweitwohnsitz noch gemeldet bin.
Es sollte dir aber einleuchten, dass es ohne Erstwohnsitz gar keinen Zweitwohnsitz geben kann. Der Zug ist jetzt abgefahren, aber wie dir richtig erklärt wurde ist das eigentlich bedeutungslos, da du mit der Einkommensteuererklärung alles wieder berichtigen kannst.

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