Steuerklasse 6, 2 Arbeitgeber in einem Monat, aber nicht gleichzeitig!

16. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
ratsuchend16
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse 6, 2 Arbeitgeber in einem Monat, aber nicht gleichzeitig!

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich Steuerklasse 6. Zur Vorgeschichte, ich habe einen Job ganz regulär gekündigt und nach Ablauf der Kündigungsfrist einen neuen Job angetreten, dies geschah zur Monatsmitte, d.h. die ersten 15 Tage des Monats war ich noch beim alten Arbeitgeber angestellt, danach beim neuen.. Nun habe ich jetzt von meinem alten Arbeitgeber mitgeteilt bekommen, dass der Job für den letzten Monat, in dem ich dort tätig war, auf Steuerklasse 6 abgerechnet wird und ich frage mich, ob das so rechtens ist. Bisher habe ich noch nie davon gehört, dass man Steuerklasse 6 bekommt, wenn man in einem Monat 2 verschiedene Arbeitgeber hat, diese, wie erwähnt, jedoch nicht gleichzeitig!

Ich bin bei meiner Suche nach der Antwort nicht fündig geworden und frage deshalb hier, ob sich jemand mit diesem Sachverhalt auskennt.

Vielen Dank!

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6 Antworten
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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
In der ESt-Erklärung des Jahres kann man sich die Überzahlung der Steuer zurück holen.
Kleine Konkretisierung: Die Einkommensteuererklärung ist in diesem Fall Pflicht (egal ob dabei mehr oder weniger Steuer herauskommt).

Stefan

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#3
 Von 
ratsuchend16
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
das ist völlig korrekt, alles andere wäre falsch.
In der ESt-Erklärung des Jahres kann man sich die Überzahlung der Steuer zurück holen.
E.


Warum ist das völlig korrekt? Ich habe mich mit dem Finanzamt kurzgeschlossen, Aussage: das ist nicht korrekt. Und so sehe ich das auch, warum soll Steuerklasse 6 gelten, wenn man in der Monatsmitte den Arbeitgeber wechselt?

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
warum soll Steuerklasse 6 gelten, wenn man in der Monatsmitte den Arbeitgeber wechselt?
Na weil der eine Arbeitgeber nicht weiß wie viel der andere gezahlt hat.

Möglich - vielleicht sogar vorgeschrieben(?) - wäre auch die Abrechnung nach Tageslohnsteuertabelle.

Stefan

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von ratsuchend16):
Ich habe mich mit dem Finanzamt kurzgeschlossen, Aussage: das ist nicht korrekt.
Kann ich mir nicht vorstellen, dass das so gesagt wurde. Es gibt nämlich beide Möglichkeiten. Beide sind zu lässig. Beide AG können nach der bisherigen Steuerklasse abrechnen, aber einer kann auch nach 6 abrechnen. Kommt halt darauf an was in ELSTAM eingetragen ist. Vermutlich hat sich dich dein neuer AG als Hauptarbeitgeber eingetragen und somit kann der alte AG nur noch nach Steuerklasse 6 abrechnen. Das ist völlig in Ordnung, denn wie bereits geschrieben bekommst du den zuviel gezahlten Betrag ja wieder zurück.

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#6
 Von 
ratsuchend16
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Kann ich mir nicht vorstellen, dass das so gesagt wurde.


Es wurde genau so gesagt, sowas sauge ich mir ja nicht aus den Fingern! Um das Ganze abzuschliessen, nach einigem hin und her hat sich dann das Finanzamt mit dem alten Arbeitgeber kurzgeschlossen, es lag schlicht und einfach ein Fehler in der Software des Steuerberaters vor!

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