Steuerklasse 4 und 5 bei verheiratetem Ehepaar

5. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
go471865-77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse 4 und 5 bei verheiratetem Ehepaar

Halle zusammen,

meine Frau und ich hatten bis vor kurzem beide die Steuerklasse 4. Diese haben wir am 2. Juni ändern lassen und auch eine Bestätigung erhalten. Die Änderung der Steuerklassen gilt dann ja immer erst für den Folgemonat, also für die Juliabrechnung.
Nun ist es so, dass die Abrechnung meiner Frau im Juli die Klasse 5 richtig anzeigt, aber bei meiner Firma immer noch die Klasse 4 besteht. Unsere Firma arbeitet mit einem externen Unternehmen zusammen, die die Abrechnung durchführt, aber man hatte mir versichert, dass die Daten ja mindestens einmal im Monat abgefragt werden. Wie kann es also sein, dass ich Steuerklasse 4 und meine Frau die 5 hat?
Und die viel wichtigere Frage ist, kriege ich das Geld noch irgendwie wieder? Uns fehlen ca. 300 EUR. Ich möchte ungern bis zur Steuererklärung darauf warten, insbesondere da bald unser Urlaub ansteht.
Irgendwelchen Rat?

Freundliche Grüße

Kevin

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Ich möchte ungern bis zur Steuererklärung darauf warten, insbesondere da bald unser Urlaub ansteht.
Irgendwelchen Rat?
Vor dem Urlaub wird das wohl nichts mehr. Zuviel gezahlte Steuern erstattet der AG am Jahresende (Lohnsteuerjahresausgleich - hat nichts mit der Steuererklärung zu tun!). Kleinbetriebe sind dazu allerdings nicht verpflichtet.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go471865-77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon mal danke für die schnelle Antwort. Ich habs schon befürchtet.
Frag mich wie solche Sachen überhaupt passieren können, jetzt wo ja eigentlich alles
"automatisch" online abgeglichen wird. Kirchensteuer wurde bei mir auch noch abgezogen,
obwohl ich vor 2 Monaten ausgetreten bin :D

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Juli-Gehaltsabrechnung muss geändert werden, da sie mit der falschen Steuerklasse erfolgt ist.

Falls das also nur an einer nicht erfolgten Abfrage gelegen hat, sollte die Nachzahlung mit dem August-Gehalt erfolgen.

Der von Murmel erwähnte Lohnsteuerjahresausgleich erfolgt nicht, wenn während des Jahres die Steuerklasse geändert wurde.

1x Hilfreiche Antwort

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