Hallo!
Meine Frau ist seit kurzem in Elternzeit und bezieht Elterngeld.
Eine Kollegin von mir meinte, dass Elterngeld zwar dem Progressionsvorbehalt unterliege, allerdings steuerfrei sei und daher der Mann am besten die Stk. 3 wählt. Durch die Steuerfreiheit des Elterngeld käme es so am Jahresende nicht zu einer Rückzahlung, d.h. ich könnte jeden Monat mehr Netto verdienen und dies am Ende des Jahres behalten.
Ist das korrekt?
Laut eigenen Recherchen geht das zwar in der Konstellation: Mann angestellt (Stk. 3), Frau 450€ Job (Stk. 5), über das Elterngeld habe ich aber nichts gefunden.
Stk. 3 ohne Rückzahlung wäre natürlich nicht schlecht ;-)
Steuerklasse 3 bei Elternzeit ohne Rückzahlung?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ist das korrekt? Nö. Der werte Kollege hat den Progressionsvorbehalt nicht verstanden - der erhöht nämlich den Steuersatz auf Ihr Einkommen, und deswegen zahlen Sie nach. Die Konstellation Mann/Klasse 3 und Ehefrau/Klasse 5 und Minijob ist völlig anders - der Minijob ist nämlich nicht nur steuerfrei, er unterliegt auch nicht der Progression. Da gäbe es dann wirklich keine Nachzahlung...
-- Editiert von muemmel am 27.04.2017 22:48
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Dass mein Einkommen mit einem höheren Steuersatz aufgrund des Progressionsvorbehaltes besteuert wird, weiß ich.
D.h., die Gesamtjahressteuerschuld bleibt in unserer Konstellation gleich, egal ob ich Stk. 3 oder 4 habe?
Und nur in dem Fall, dass meine Frau kein Eltergeld sondern einen 450€ Job hätte, wäre die Gesamtsteuerlast geringer, wenn ich in der Steuerklasse 3 wäre?
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D.h., die Gesamtjahressteuerschuld bleibt in unserer Konstellation gleich, egal ob ich Stk. 3 oder 4 habe? Richtig.
Und nur in dem Fall, dass meine Frau kein Eltergeld sondern einen 450€ Job hätte, wäre die Gesamtsteuerlast geringer, wenn ich in der Steuerklasse 3 wäre? Auch richtig. Dazu kommt noch, daß Sie in dem Fall gar keine Steuererklärung abgeben müssten - muß man bei 3/5 nämlich nur, wenn beide steuerpflichtigen Arbeitslohn beziehen oder wenn einer Gelder kriegt, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen...
Die Gesamtsteuerlast ist unabhängig von den gewählten Steuerklassen. Das gilt auch für den Fall, dass Dein Frau einen 450€-Job hat und Du in Steuerklasse 3 bist.
Da der 450€-Job bei der Berechnung der Gesamtsteuerlast nicht mitzählt und auch nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt, bist Du dann steuerrechtlich Alleinverdiener.
Die Steuerklasse 3 ist so festgelegt, dass der Lohnsteuerabzug der Gesamtsteuerlast eines Alleinverdieners entspricht.
Das gilt auch für den Fall, dass Dein Frau einen 450€-Job hat und Du in Steuerklasse 3 bist. Stimmt - hätte man Klasse 4, würde man zuviel zahlen. Das ließe sich aber durch die (in dem Fall freiwillige) Steuererklärung korrigieren und dann wäre man in der Besteuerungshöhe der Klasse 3 (siehe letzter Satz meines Vorposters).
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