Steuerhinterziehung oder nicht?

17. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Pollekx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Steuerhinterziehung oder nicht?

Hallo Zusammen,

Folgendes fiktives Szenario soll sich einmal ereignet haben:

Ein junger Student, der bereits nebenher Einnahmen aus einem Angestelltenverhältnis bezieht (unter 400€), beginnt für eine weitere Firma als inoffizieller Angestellter Beratungsleistungen zu erbringen, die er regelmäßig in Rechnung stellt, ohne ein Kleingewerbe angemeldet zu haben.
Die Rechnungsbeträge reichen von 500 bis 3000€ monatlich und werden über 2 Jahre hinweg regelmäßig von der Firma bezahlt.
Der junge Student erstellt bereits seit mehreren Jahren eine Steuererklärung und vergisst die zusätzlichen Einnahmen aus dem ersten Jahr der inoffiziellen Anstellung anzugeben (ca. 15.000€), möchte jedoch den bereits erhaltenen Bescheid vom Finanzamt mit den vergessenen Beträgen ergänzen und dem Finanzamt nachmelden (2 Monate nach dem Erhalt des Bescheides).

Womit muss der junge Student rechnen?
Hat er Steuern hinterzogen, kommt ein Steuerstrafverfahren auf ihn zu oder wird das Finanzamt die Nachmeldung annehmen und einen neuen Bescheid ausstellen, ohne das der Student mit einer Strafe rechnen muss.
Hätte der junge Student vor der inoffiziellen Anstellung ein Kleingewerbe anmelden müssen um überhaupt Rechnungen stellen und somit Beträge in der genannten Höhe erhalten zu können?
Wie und wo muss er die nich gezahlten Sozialversicherungsbeiträge anmelden (wenn notwendig)?

Vielen Dank für die Antworten!!!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hat er Steuern hinterzogen Die Frage war jetzt eher rhetorisch gemeint, oder haben Sie da irgendwelche Zweifel?
kommt ein Steuerstrafverfahren auf ihn zu oder wird das Finanzamt die Nachmeldung annehmen und einen neuen Bescheid ausstellen, ohne das der Student mit einer Strafe rechnen muss. Bekanntermaßen wirkt die Selbstanzeige strafbefreiend. Allerdings muß dann umgehend die hinterzogene Steuer nachgezahlt werden, sonst wird es nichts mit der Strafbefreiung.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
Pollekx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke erst einmal für die Antwort.

Grundsätzlich habe ich natürlich keine Zweifel daran, dass es sich bei dieser Geschichte um eine einfache Steuerhinterziehung handelt.

Bezüglich der Details und Vorgehensweise einer Selbstanzeige bzw. einer Nachmeldung empfiehlt es sich für den jungen Mann doch sicherlich einen Fachmann (Steuerberater oder Rechtsanwalt) aufzusuchen und erst einmal den individuellen Fall durchzusprechen als direkt eine Selbstanzeige an das zuständige Finanzamt zu schicken!?
Richtig?


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""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Richtig? Nö. Der wird auch nichts anderes sagen, als ich schrieb. Dafür kostet er ordentlich...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120246 Beiträge, 39858x hilfreich)

Da würde ich einen Rechtsanwalt empfehlen, der kann dann auch gleich die ganzen anderen Straftatbestände mit durchsprechen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

die ganzen anderen Straftatbestände mit durchsprechen. Welche denn? Das Nichtanmelden eines Gewerbes dürfte nur zu einem Bußgeld führen...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120246 Beiträge, 39858x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Welche denn? <hr size=1 noshade>

Wenn er die Steuern vergessen hat, dürfte das auch für die fälligen Sozialabgaben für die erhaltenen Beträge gelten?


Ich persönlich würde mich da lieber mal von einen Anwalt beraten lassen bevor mich da was unvorbereitet überrollt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Pollekx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Infos.

Zusammenfassung:
- fehlende Gewerbeanmeldung
- hinterzogene Sozialversicherungsabgaben
- hinterzogene Lohnsteuer

ich werde dem jungen Mann raten, sich zeitnah mit einem Fachmann zusammenzusetzen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pollekx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Sollte in diesem Fall nicht auch eine Scheinselbständigkeit vorliegen (5/6-Regelung), da die Einkommensverteilung 2000€ zu 13000€ beträgt.

In dem Falle würden doch die Sozialversicherungsabgaben beim Arbeitgeber hängen bleiben, oder?

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#9
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Ich würde da auch nicht selbst dran rum murksen. Eine Selbstanzeige ist -hie z.B. der Fall des Herr Ullrich H. aus B- nur dann strafbefreiend wenn zum einen die Steuer nachgezahlt wird, und zum anderen die Selbstanzeige auch vollständig ist.

Gerade da scheitet es häufig. Auch bei Selbstanzeigen von Steuerberatern. Da der junge Mann ja gut verdient hat sollte er sich einen Anwalt für Steuerstrafrecht nehmen. Leider muss er Ihn auch selbst bezahlen, aber irgendwas ist ja immer.

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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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