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Steuerhinterziehung bei Minderjährigen

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Steuerhinterziehung bei Minderjährigen

Hallo,

folgender Fall:
Ein 17-Jähriger verdient 12 Monate lang (bis zu seinem 18. Geburtstag) pro Monat 200€ (also insg. 2400€) durch Programmierung und Gestaltung von Webseiten.
Nach seinem 18. Geburtstag meldet er ein Kleingewerbe an und macht es dann "offiziell" mit Rechnung, etc.

In wiefern macht sich dieser nun der Steuerhinterziehung schuldig?
Er ist unter der Steuerfreigrenze (8000€?) und müsste so oder so keine Einkommenssteuer bezahlen. Das einzige was ich mir vorstellen könnte, wäre die fehlende Umsatzsteuer (also knapp 500€).

Oder macht er sich noch etwas anderem schuldig?


von scherzkeks123 am 01.06.2011 23:49
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Steuerhinterziehung bei Minderjährigen
Hallo,

quote:
In wiefern macht sich dieser nun der Steuerhinterziehung schuldig?
Vorweg, du meinst sicher in der Zeit vor der offiziellen Anmeldung.

Allein steuerrechtlich ist das aber gar kein Problem, da sowohl Einkommensteuer (Einkommen deutlich unter dem Grundfreibetrag) als auch Umsatzsteuer (es ist automatisch ein Kleinunternehmen) nicht anfallen; letztere natürlich nur, wenn auch keine MwSt in Rechnung gestellt wurden.

Und auch die sonst immer bei ähnlichen Fällen vorgebrachten Probleme mit den Sozialversicherungen und dem Kindergeld sehe ich bei Minderjährigen nicht (imho).

Es bleibt also nur die fehlende Gewerbeanmeldung, das ist aber nur eine Ordnungswidrigkeit.

MfG Stefan



von reckoner am 02.06.2011 00:37
Status: Unsterblich (2896 Beiträge)
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>Steuerhinterziehung bei Minderjährigen
Erstmal vielen Dank für Deine Antwort.
quote:
Vorweg, du meinst sicher in der Zeit vor der offiziellen Anmeldung.

Richtig, hierbei geht es darum, dass man vor seinem 18. Geburtstag Dienstleistungen ohne Gewerbe anbietet und dieses erst mit dem Geburtstag anmeldet.

quote:
Es bleibt also nur die fehlende Gewerbeanmeldung, das ist aber nur eine Ordnungswidrigkeit.

Welche Folgen hätte eine solche Ordnungswidrigkeit?
Strafrechtliche Folgen würde es ja nicht geben?


von scherzkeks123 am 02.06.2011 00:44
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Steuerhinterziehung bei Minderjährigen
Hallo,

quote:
Welche Folgen hätte eine solche Ordnungswidrigkeit?
Wenn ich mich recht erinnere, kann das bis 1000 Euro Strafe gehen. Aber ich möchte dir keine Angst machen, bei solchen Kleinigkeiten wie von dir beschrieben wird es deutlich weniger bis gar nichts.

quote:
Strafrechtliche Folgen würde es ja nicht geben?
Nein, dazu müsste es schon ein richtig großes Ding sein. Dann kämen eventuell die Gesetze zur Bekämpfung von Schwarzarbeit zur Anwendung. Wenn aber noch nicht einmal Steuerpflicht vorliegt und auch keine Arbeitnehmer beschäftigt wurden, fällt das sowieso flach.

MfG Stefan



von reckoner am 02.06.2011 01:16
Status: Unsterblich (2896 Beiträge)
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