Steuerhinterziehung anzeigen ?

28. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
sharon
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerhinterziehung anzeigen ?

Um die ganze Geschichte hier zu erzählen reicht weder die Zeit noch der Platz, ich habe in den letzten drei Monaten vier Verhandlungen wegen Betrugs hinter mir , die ich immer gewonnen habe ( reine Schikane der ausführenden Dame) .Bis dato bin ich immer ruhig geblieben aber es reicht jetzt. Sie ist selbstständig und ich kenne ihre Spezialität Einkäufe bzw. Verkäufe am Fiskus vorbei zu mogeln , macht es Sinn sie beim Fiskus anzuzeigen und wenn ja wie muss ich das machen ?

MfG
Sharon

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Solange Sie ein völlig "reines Gewissen" haben, kann das schon "Sinn" machen.

Sie brauchen nur zur nächsten Polizeidienststelle gehen und Strafanzeige stellen - über das weitere Vorgehen (Anklage oder Einstellung) werden Sie dann informiert.
Sie können aber auch dem Finanzamt "einen Tipp" geben.

P.S.: Solch Handlungen sollten aber wohl überlegt sein und keineswegs "aus dem Bauch heraus" geschehen.

Gruß
MCNeuber

-----------------
"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"

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#2
 Von 
sharon
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke ihnen für die schnelle Antwort, ein reines Gewissen habe ich aber wie sie schon zu Recht bemerkten , sollte es keine Entscheidung aus dem Bauch heraus sein . Ich war wohl noch etwas " geladen" da heute die hoffentlich letzte Verhandlung war.

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#3
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

wenn Sie sich die Sache nun genau überlegt haben, können Sie auch anonym anzeigen - aber nur, wenn's eine rationale und keine emotionale Entscheidung ist. ;)

Gruß
MCNeubert

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#4
 Von 
clémont
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Inwiefern spielt es denn eine Rolle, ob es eine rationale oder eine emotionale Entscheidung ist? Dies ändert doch am Sachverhalt nichts, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Emotionale Entscheidung ist wieder die "Bauchentscheidung" - man sollte sich bei einer Anzeige schon überlegen ob man der Polizei auch tatsächlich Fakten auf den Tisch legen kann - eine Anzeige in's (@admin - das Apostroph kommt immer doppelt? ;) ) Blaue hinein macht wenig Sinn.

Gruß
MCNeubert

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-373
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt - also anzeigen! Entweder anonym, wenn die Vorwürfe nicht beleg- und beweisbar sind, ansonsten namentlich und dem Finanzamt als Zeuge zur Verfügung stehen (mit dem Risiko, fall der Schuß nach hinten los geht, dass man wg. falscher Verdächtigung dran ist). Die Polizei selbst ist der falsche Ansprechpartner, sondern nur das Finanzamt.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
123recht.de
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 247x hilfreich)

test´s

test's

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
123recht.de
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 247x hilfreich)

Hi MCNeubert,

nimm halt das andere ;)

Das gerade Apostroph brauche ich! :)

Grüße

Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kaltenhauser
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi ich habe auch ein Frage,

wenn ich jemanden wegen Steuerhinterziehung anonym anzeige, kann man dann auf mich als Privatperson zurückkommen (habe erfahren, daß unserer Markler, (der uns jetzt richtig übers Ohr gehauen hat) seine und damit auch unsere Provision für die Wohnung nicht versteuert.
Würdet mir mit einer Antwort sehr weiterhelfen,

Xerkse

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Betrügereien und Steuerhinterziehungen sind Straftaten und müssen angezeigt werden. Aber: Eine Anzeige immer nur so formulieren, daß der VERDACHT besteht, sonst kann der Schuß mal nach hinten losgehen.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
alberto1970
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Zusammen,

ich habe ein schwieriges Problem zu lösen. Vielleicht kann mir Jemand aus diesem Forum helfen.
Ich habe von 1998 bis November 2000 in einer gaststätte als Küchenchef gearbeitet.Nebenbei wurde ich mehr oder weniger dazu verdonert die Buchhaltung für die Gaststätte zu führen, was mir ziemlich schwer fiel da mein Chef nur ein teil von dem angab was tatsächlich reinkam!!! Ich habe fast jeden zweiten Monat nach meinem Arbeitsvertrag verlangt (können alle im Betrieb bestätigen)...der kam nie, ich wurde auch immer Bar ausgezahlt, keine Lohnabrechnungen usw... Ich muß dazu erwähnen, ich bin Franzose. Dann dezember 2000 habe ich die Gaststätte selber übernommen und der besitzer hat sich in Spanien abgesetzt wo er jetzt selber als Koch arbeitet. Das Haus bzw. die Gaststätte hat er mir nur verpachtet, nicht verkauft. Es gab außerdem noch ein Leasingfahrzeug den er da gelassen hat, nicht umgemeldet, nicht abgemeldet, einfach zur nutzubg überlassen. Ich sollte als Pacht, die Hypothekenraten bedienen. was das Fahrzeug angeht, sollte ich die Monatliche Lesingrate übernehmen. Als er ging, stellte sich heraus das er kein Strom abgemeldet hatte, zwei Hypothekenraten nicht bezahlt hatte und verschiedene andere Rechnungen. Februar 2002 habe ich die Gaststätte abgegeben aus finanziellen Gründen, ich konnte es einfach nicht mehr halten. Ab da wurde das Auto nicht mehr bezahlt usw...Irgendwann kam es so das die Leasingsgesellschaft das Auto wieder abholte...ist wohl klar! Jetzt wurde ich bei der Polizei vorgeladen und werde beschuldigt des Betruges. Pachtzinz wäre noch offen (2 Hypothekenrate was auch stimmt) Energierechnungen sind für zwei Monaten nicht bezahlt und er wegen dem Fahrzeug will er Schadenersatz. Da ich ein ehrlicher Mensch bin habe ich nicht vor der Polizei irgendwas zu vorenthalten, allerdings wollte die jetzt von mir Einkommennachweise haben für die Zeit von 2000 bis 2004. In wie fern belaste ich mich selber wegen Schwarzarbeit? Sollte ich eine Anzeige machen wegen Steuerhinterziehung für die Zwei jahre wo ich die Buchhaltung machen mußte? Bin ich damit selber in Gefahr? Für ein Rat bin ich dankbar.

Gruß

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