Verheiratete Eltern haben keinen Anspruch auf den Steuerfreibetrag von 1308 Euro im Jahr, der Alleinerziehenden seit 2004 gewährt wird. Dies geht aus einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor. Der Entscheidung zufolge ist die Steuerentlastung ausdrücklich nur Alleinerziehenden vorbehalten. Weil damit nicht nur Ehepartner, sondern alle Erziehungsgemeinschaften mit zwei Erwachsenen von der Steuerentlastung ausgeschlossen werden, verstoße die Regel auch nicht gegen den im Grundgesetz geforderten besonderen Schutz der Ehe und Familie, heißt es in dem Beschluss. (AZ: 2 BvR 310/07)
2. Juli 2009 - 14.28 Uhr
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