Guten Tag, ich möchte mich nebenberuflich teilselbstständig machen mit dem Verkauf von Fotodesign-Produkten und Zeichnungen, sowohl im Internet als auch als Printprodukte. Ich kenne mich mit Steuer/Finanzen leider nicht aus. Können Sie mir sagen, wie ich Informationen zu folgenden (u ähnlichen) Fragen erhalten kann, momentan bin ich noch ganz am Anfang.
(Ich werde mich zunächst bei der Handwerkskammer als Fotograf anmelden, ein Gewerbe anmelden (da ich auch Aufträge annehmen möchte).
-Bisher bin ich in Steuerklasse1 bei Vollbeschäftigung. Wenn ich ein Gewerbe anmelde, wird automatisch das Finanzamt informiert? Erhalte ich eine 2. oder eine neuer Steuernummer? Muss ich 2 Steuererklärungen machen? Was ändert sich? Muss ich monatlich eine Umsatzsteuererklärung machen?
-Informiert das Finanzamt den Arbeitgeber in irgendeiner Form darüber?
- Muss ich mich im Handelsregister eintragen lassen?
-Welche Firmenbezeichnung muss ich wählen, eingetragener Kaufmann?
-Muss ich mich automatisch bei der Berufsgenossenschaft anmelden nach Gewerbeanmeldung oder geschieht dies automatisch? Man kann sich wohl befreien lassen bei weniger als 100 Tagen /Jahr Arbeitseinsatz, welche Nachteile/Vorteile hat dies?
-Wenn ich darüber hinaus auch als freie Mitarbeiterin (neben Teilzeitjob) für Magazine arbeiten möchte, wie muss ich Einnahmen steuerlich absetzen?
Muss ich hierfür etwas anderes beachten?
-Wenn ich darüber hinaus Coaching anbieten möchte (ohne Coachingausbildung), wie muss ich Einnahmen steuerlich absetzen?
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Steuerfragen bei Teilselbstständigkeit
7. Januar 2015
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Frage vom 7. Januar 2015 | 14:10
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerfragen bei Teilselbstständigkeit
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