Hallo zusammen,
ich bin seit 2014 Wochenendpendler und würde das gerne von der Steuer absetzen. Hier die Eckdaten:
Ich pendle sonntags von Berlin nach Köln (ca. 570 km) und mittwochs zurück von Köln nach Berlin. Dabei nutze ich meist die Bahn, gelegentlich aber auch Flugzeug oder Mitfahrgelegenheiten.
Die Wohnung in Köln wird von meinem Unternehmen getragen. Da ich für meinen Wohnsitz in Berlin noch die Kosten trage, wird die Wohnung in Köln nicht auf meine Einkommenssteuer angerechnet.
Nun meine einfachen Fragen:
Wie genau kann ich mein Wochenendpendeln steuerlich geltend machen? Über die Pendlerpauschale? Oder doppelte Haushaltsführung (für den Haushalt in Köln bezahle ich ja nicht)?
Wird dabei eine Streckenpauschale veranschlagt, oder muss ich all meine Rechnungen sammeln, zusammenrechnen und einreichen?
Ich hoffe sehr, dass ihr mir helfen könnt! Vielen Dank schon mal!
Steuererstattung als Wochenendpendler
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Die Fahrten können im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Familienheimfahrten geltend gemacht werden. Es wird dabei die Pauschale angerechnet.
Dein AG darf die Kosten für die Wohnung in Köln nur deswegen steuerfrei übernehmen, da es sich um Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung handelt.
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Vielen Dank für die Antworten!
Eine Frage ergibt sich daraus allerdings noch: heißt Familienheimfahrten, dass ich dafür verheiratet sein muss? Ich bin nämlich ledig...
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heißt Familienheimfahrten, dass ich dafür verheiratet sein muss?
Nö. Der Ort, an dem man fährt, muß bloß der Lebensmittelpunkt sein. Das kann auch dadurch gegeben sein, daß man da Freunde und/oder Verwandte hat, oder natürlich auch den Partner/die Partnerin.
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