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Steuererstattung 2010 und Privatinsolvenz

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Steuererstattung 2010 und Privatinsolvenz

Hallo und schönen guten Tag,

ein guter Bekannter hatte im Jahr 2009 aufgrund einer Ehescheidung Privatinsolvenz anmelden müssen. Diese wurde auch inkl. der Restschuldbefreiung im selben Jahr (2009) bewilligt.

Von Anfang 2010 bis August 2010 war er arbeitssuchend und bekam Hartz IV. August 2010 bekam er einen Job im Callcenter gut 30 KM entfernt. Er musste von dem geringen Einkommen, ca. 950 EUR netto, keine Summe abführen, weil diese Summe die Pfändungfreigrenze noch nicht überschritten hatte.

Da er aber eine ziemlich weite Wegstrecke hatte, rechnete er mit einer Steuererstattung ausgrund der Werbungskosten. Er war auf dieses Geld auch angewiesen, weil er sich von seinen Eltern teilweise Spritgeld leihen musste. Dieses wollte er von der Erstattung zurückzahlen.

Das WISO-Steuerprogramm rechnete eine Erstattung in Höhe von 220 EUR aus. Er machte seine Steuererklärung und hörte vom Finanzamt NIX mehr.

Gestern schrieb er ein Fax und fragte nach. Heute kam schon die Antwort. Er befinde sich im Insolvenzverfahren und der Steuerbescheid inkl. die 220 EUR sind an den Insolvenzverwalter gegangen. Ist das denn korrekt? Bekommt er NIX von der Steuererstattung? Immerhin ist es doch Geld was einem zusteht?! Er hatte schließlich die Spritkosten und sich diese teilweise noch leihen müssen.

Ist das Geld nun weg, oder hat er eine Chance, das Geld zu bekommen. Im übrigen ist er seid April 2011 wieder arbeitssuchend weil das Callcenter 50 Angestellte wieder entlassen hatte.

Vielen Dank für eine Info. Ist sehr wichtig.

Anki

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von anke1975 am 23.06.2011 13:52
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>Steuererstattung 2010 und Privatinsolvenz
So wie ich das verstanden habe, ist das Insolvenzverfahren bereits 2009 aufgehoben worden und die Steuererstattung ist für 2010. Ist das so richtig?

Die Steuererstattung gehört in voller Höhe dem Schuldner.

Für die Zeit nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens hat er die pfändbaren Beträge von seinen Bezügen an den Treuhänder abgetreten. Die Steuererstattung gehört aber nicht zu dem pfändbaren Arbeitseinkommen und gehört somit dem Schuldner. Scheinbar wusste das Finanzamt nichts von der Aufhebung des Verfahrens. Es wäre also sinnvoll gewesen, wenn der Schuldner dem Finanzamt den Aufhebungsbeschluss geschickt hätte.

Nun muss sich der Schuldner mit dem Treuhänder in Verbindung setzen und ihn auffordern, den Erstattungsbetrag an ihn herauszugeben.

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von hegowa am 23.06.2011 14:21
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>Steuererstattung 2010 und Privatinsolvenz
hi,

danke für deine antwort.

was heisst denn, -das Insolvenzverfahren wurde aufgehoben-?

das verfahren inkl. der Restschuldbefreiung wurde bewilligt 2009. d.h. mein bekannter befindet sich in der wohlverhaltensphase für 7 jahre.

danach greift die restschuldbefreiung.

bekommt er trotzdem die steuererstattung oder habe ich es mit der aufhebung falsch verstanden?

vielen dank.

anki

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von anke1975 am 23.06.2011 16:41
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>Steuererstattung 2010 und Privatinsolvenz
guten abend anke,

wenn man eine insolvenz anmeldet (beantragt) wird das verfahren eröffnet - die forderungen werden geprüft, das vermögen wird überprüft, es wird geguckt wer was bekommen könnte usw. - ist das abgeschlossen und niemand hat einwände gegen die Restschuldbefreiung, dann wird das verfahren aufgehoben . DANN erst beginnt die Wohlverhaltensperiode. Die ganze insolvenz dauert aber 6 jahre ab Eröffnung des Verfahrens.
Wenn das verfahren deines Bekannten also 2009 eröffnet wurde, ist er schon im zweiten jahr seiner insolvenz.

Sowohl für die Eröffnung, als auch für die ankündigung der Restschuldbefreiung und erst recht für die Aufhebung des verfahrens gibt es jeweils einen Beschluss.

Die Restschuldbefreiung greift nach den insgesamt 6 Jahren auch nicht automatisch! Auch die wird am Ende noch beschlossen, vom Gericht. Bisher ist sie nur angekündigt, denn theoretisch könnte dein bekannter gegen die Auflagen verstoßen, dann könnte ihm die Restschuldbefreiung noch versagt werden.

Wegen dem Steuerbescheid weiß ich nichts, aber es wurde bereits geschrieben, was zu tun ist!

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-- Editiert am 23.06.2011 22:55


von anlemadaco am 23.06.2011 22:52
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>Steuererstattung 2010 und Privatinsolvenz
Es gibt zwei Verfahrensabschnitte. Das ist zuerst das eröffnete Insolvenzverfahren und das wird (s.o.) irgendwann aufgehoben. Dem schließt sich dann das sogenannte Restschuldbefreiungsverfahen an, das dann nach insgesamt 6 Jahren (ab Eröffnung) endet. So hat auch die Abtretung an den Treuhänder eine Gesamtlaufzeit von 6 Jahren (ab der Eröffnung des Verfahrens).

In dem eröffneten Verfahren gehört alles zur Insolvenzmasse, was nicht explizit unpfändbar ist, also auch der Steuerausgleich. Wenn das gerichtliche Verfahren aufgehoben wird, wird auch die Restschuldbefreiung angekündigt, wenn der Schuldner seine Verpflichtungen einhält. Gleichzeit wir der Treuhänder für das Restschuldbefreiungsverfahren bestellt. Für alles gibt es Beschlüsse des Insolvenzgerichts (wie oben schon gesagt wurde).

In dem sogenannten Restschuldbefreiungsverfahren (Wohlverhaltensphase) hat der Schuldner die pfändbaren Teile seines Arbeitseinkommens (und andere Bezüge, die wie Arbeitseinkommen pfändbar sind) an den Treuhänder abzutreten. Zu dem pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens gehört aber nicht der Steuererstattungsanspruch gegen das Finanzamt. Somit gehört der Erstattungsanspruch dem Schuldner. Für das Jahr, in dem das Verfahren aufgehoben wurde, wird der Erstattungsanspruch zwischen dem TH und dem Schuldner "aufgeteilt". Aber das wäre ja nur für 2009 gewesen und hier geht es um 2010, also das erste Jahr nach der Aufhebung des Verfahrens.

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von hegowa am 24.06.2011 10:59
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>Steuererstattung 2010 und Privatinsolvenz
Ehrlich gesagt gehe ich anhand der Schilderung der Fragenstellerin nicht davon aus, dass bereits eine Aufhebung des Insolvenzverfahrens im Jahr 2009 erfolgt. Das hört sich eher so an, als ob 2009 erst eröffnet wurde. Schließlich weißt die Fragenstellerin darauf hin, dass im 2009 das Insolvenzverfahren beantragt wurde.

Wenn also noch keine Aufhebung erfolgte, steht die Steuererstattung dem Treuhänder/Insolvenzverwalter zu und der Schuldner bekommt nichts.


von Eidechse am 24.06.2011 17:29
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>Steuererstattung 2010 und Privatinsolvenz
Warum gehst Du davon aus, wenn die Aussage im ersten Satz doch eindeutig ist:

"ein guter Bekannter hatte im Jahr 2009 aufgrund einer Ehescheidung Privatinsolvenz anmelden müssen. Diese wurde auch inkl. der Restschuldbefreiung im selben Jahr (2009) bewilligt ."

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von hegowa am 25.06.2011 09:00
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>Steuererstattung 2010 und Privatinsolvenz
quote:
Warum gehst Du davon aus, wenn die Aussage im ersten Satz doch eindeutig ist:

"ein guter Bekannter hatte im Jahr 2009 aufgrund einer Ehescheidung Privatinsolvenz anmelden müssen. Diese wurde auch inkl. der Restschuldbefreiung im selben Jahr (2009) bewilligt ."

Die von dir angenommene Eindeutigkeit liegt m.E. nicht vor. Man muss immer berücksichtigen, dass man sich in einem Laienforum befindet, und die Verwendung rechtlich definierter Begriffe, so es sie denn überhaupt gibt, nicht unbedingt im Rahmen der juristischen Defintion geschieht.

Im übrigen spricht man fachlich nicht von der "Bewilligung der Insolvenz". Je nachdem welches Verfahrensstadium gemeint ist, spricht man von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder ggf. von der Aufhebung eines Insolvenzverfahren. Einzig die RSB wird bewillig. Da der Begriff "Bewilligung des Insolvenzverfahrens" nicht feststeht, muss man also mutmaßen, was der Fragensteller damit meint.

Wenn man berücksichtigt, dass der Eröffnungsantrag nach Mitteilung des Fragenstellers erst 2009 gestellt wurde, dann spricht einiges dafür, dass die Insolvenzeröffnung erst im Jahre 2009 stattfand. (Vermutlich wird auch die RSB noch nicht bewilligt sondern allenfalls angekündigt worden sein. Es gibt Insolvenzgerichte die das gleich mit dem Insolvenzeröffnungsbeschluss zusammen packen.) Um bei einer Anmeldung des Insolvenzverfahren 2009 noch im laufenden Jahr sowohl eine Aufhebung des Insolvenzverfahrens als auch die Erteilung der RSB zu erreichen, muss schon ein absoluter Ausnahmefall vorliegen. Nämlich entweder hat der Schuldner irgendwo Geld herbekommen, das sämtliche Kosten des Insolvenzverfahrens als auch die Insolvenzforderungen deckt. Das ist bei Hartz 4 Bezug aber absolut unwahrscheinlich. Oder es hat kein Gläubiger angemeldet. Das kommt aber auch so gut wie nie vor.

Zudem weist die Fragenstellerin in einem weiteren Beitrag selbst auf folgendes hin.

quote:
was heisst denn, -das insolvenzverfahren wurde aufgehoben-?

das verfahren inkl. der restschuldbefreiung wurde bewilligt 2009. d.h. mein bekannter befindet sich in der wohlverhaltensphase für 7 jahre.

danach greift die restschuldbefreiung.

Das zeigt mir eigentlich recht deutlich, dass Sie mit "Bewilligung des Insolvenzverfahrens" die Insolvenzeröffnung meint.


von Eidechse am 27.06.2011 13:01
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>Steuererstattung 2010 und Privatinsolvenz
Hallo,

ich denke, ich bin richtig hier, denn ich habe auch Fragen hierzu. Gleiches Thema => Finanzamt und Steuererstattung !

Eröffnung der Privatinsolvenz 31.06.2006, aufgehoben/ beendet 16.06.2008. Das Finanzamt verrechnet seit dem immer noch Guthaben aus Steuererstattungen und beruft sich hier auf ein Gesetzesurteil des hessischen Finanzgerichts vom 29.11.204, AZ.: 10K 2356/04.

Ist das wirklich zulässig ? Hätte 2010 eine 4-stellige Summe zur Erstattung gehabt, aber seit dem Bescheid, weder Geld gesehen, noch eine weitere Information zum Verbleib des Geldes.

Wäre schön, wenn mir hier jemand mal Klarheit verschaffen könnte, denn nicht mal mein Treuhänder gibt mir hierzu Infos.

Vielen Dank

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von runner1511 am 18.02.2012 09:40
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