Steuererstattung 2010 und Privatinsolvenz
Hallo und schönen guten Tag,
ein guter Bekannter hatte im Jahr 2009 aufgrund einer Ehescheidung Privatinsolvenz anmelden müssen. Diese wurde auch inkl. der Restschuldbefreiung im selben Jahr (2009) bewilligt.
Von Anfang 2010 bis August 2010 war er arbeitssuchend und bekam Hartz IV. August 2010 bekam er einen Job im Callcenter gut 30 KM entfernt. Er musste von dem geringen Einkommen, ca. 950 EUR netto, keine Summe abführen, weil diese Summe die Pfändungfreigrenze noch nicht überschritten hatte.
Da er aber eine ziemlich weite Wegstrecke hatte, rechnete er mit einer Steuererstattung ausgrund der Werbungskosten. Er war auf dieses Geld auch angewiesen, weil er sich von seinen Eltern teilweise Spritgeld leihen musste. Dieses wollte er von der Erstattung zurückzahlen.
Das WISO-Steuerprogramm rechnete eine Erstattung in Höhe von 220 EUR aus. Er machte seine Steuererklärung und hörte vom Finanzamt NIX mehr.
Gestern schrieb er ein Fax und fragte nach. Heute kam schon die Antwort. Er befinde sich im Insolvenzverfahren und der Steuerbescheid inkl. die 220 EUR sind an den Insolvenzverwalter gegangen. Ist das denn korrekt? Bekommt er NIX von der Steuererstattung? Immerhin ist es doch Geld was einem zusteht?! Er hatte schließlich die Spritkosten und sich diese teilweise noch leihen müssen.
Ist das Geld nun weg, oder hat er eine Chance, das Geld zu bekommen. Im übrigen ist er seid April 2011 wieder arbeitssuchend weil das Callcenter 50 Angestellte wieder entlassen hatte.
Vielen Dank für eine Info. Ist sehr wichtig.
Anki
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von anke1975 am 23.06.2011 13:52
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>Steuererstattung 2010 und Privatinsolvenz
Es gibt zwei Verfahrensabschnitte. Das ist zuerst das eröffnete
Insolvenzverfahren und das wird (s.o.) irgendwann aufgehoben. Dem schließt sich dann das sogenannte Restschuldbefreiungsverfahen an, das dann nach insgesamt 6 Jahren (ab Eröffnung) endet. So hat auch die Abtretung an den Treuhänder eine Gesamtlaufzeit von 6 Jahren (ab der Eröffnung des Verfahrens).
In dem eröffneten Verfahren gehört alles zur Insolvenzmasse, was nicht explizit unpfändbar ist, also auch der Steuerausgleich. Wenn das gerichtliche Verfahren aufgehoben wird, wird auch die
Restschuldbefreiung angekündigt, wenn der Schuldner seine Verpflichtungen einhält. Gleichzeit wir der Treuhänder für das Restschuldbefreiungsverfahren bestellt. Für alles gibt es Beschlüsse des Insolvenzgerichts (wie oben schon gesagt wurde).
In dem sogenannten Restschuldbefreiungsverfahren (Wohlverhaltensphase) hat der Schuldner die pfändbaren Teile seines Arbeitseinkommens (und andere Bezüge, die wie Arbeitseinkommen pfändbar sind) an den Treuhänder abzutreten. Zu dem pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens gehört aber nicht der Steuererstattungsanspruch gegen das Finanzamt. Somit gehört der Erstattungsanspruch dem Schuldner. Für das Jahr, in dem das Verfahren aufgehoben wurde, wird der Erstattungsanspruch zwischen dem TH und dem Schuldner "aufgeteilt". Aber das wäre ja nur für 2009 gewesen und hier geht es um 2010, also das erste Jahr nach der Aufhebung des Verfahrens.
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von hegowa am 24.06.2011 10:59
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>Steuererstattung 2010 und Privatinsolvenz
Hallo,
ich denke, ich bin richtig hier, denn ich habe auch Fragen hierzu. Gleiches Thema => Finanzamt und Steuererstattung !
Eröffnung der
Privatinsolvenz 31.06.2006, aufgehoben/ beendet 16.06.2008. Das Finanzamt verrechnet seit dem immer noch Guthaben aus Steuererstattungen und beruft sich hier auf ein Gesetzesurteil des hessischen Finanzgerichts vom 29.11.204, AZ.: 10K 2356/04.
Ist das wirklich zulässig ? Hätte 2010 eine 4-stellige Summe zur Erstattung gehabt, aber seit dem Bescheid, weder Geld gesehen, noch eine weitere Information zum Verbleib des Geldes.
Wäre schön, wenn mir hier jemand mal Klarheit verschaffen könnte, denn nicht mal mein Treuhänder gibt mir hierzu Infos.
Vielen Dank
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von runner1511 am 18.02.2012 09:40
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