Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Steuerrecht » 
Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2009 - 1/1
vom 14.02.2010   |   2221 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Steuerrecht

Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2009

Von Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht Sandro Dittmann
Dittmann
Schwerpunkte: Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht.
Jetzt von diesem Anwalt beraten lassen:

Am 04.01.2010 hat das Bundesfinanzministerium den gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder über die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2009 veröffentlicht.

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abgabe der Steuererklärung ist der 31.05.2010 .

Bis zum genannten Termin sind folgende Steuererklärungen abzugeben:

  • Umsatzsteuer
  • Körperschaftsteuer – inklusive eventueller Erklärungen zur gesonderten Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrages sowie der Zerlegung der Körperschaftsteuer
  • Einkommensteuer – inklusive eventueller Erklärungen zur gesonderten sowie gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung
  • Gewerbesteuer

Gemäß § 109 Abgabenordnung ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine allgemeine Fristverlängerung möglich.


123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94211
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

 Bleiben
 Zurücktreten
 Mir egal