Steuererklärung/Rückzahlung nach Hochzeit

28. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Mr.Grandmaster
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung/Rückzahlung nach Hochzeit

Hallo,

ich habe einige Fragen zu unserer Steuererklärung.

zu den Fakten:

wir haben geheiratet am ende Dezember 2009
wir haben beide das Jahr über gearbeitet, beide mit Steuerklasse I
wir haben dann den Steuerklassenwechsel nach III/V vorgenommen

Nun zu meinen Fragen:

1. Nun werden unsere neuen Steuerklassen (III/V) doch für das komplette Jahr
2009 gerechnet, oder?
2. Das würde doch bedeuten, das wir mit unseren alten Steuerklassen
insgesamt für das Jahr 2009 zu viel Steuern bezahlt haben und durch die
Einkommenssteuererklärung für 2009 mit einer nicht unerheblichen
Rückzahlung zu rechnen haben (wir haben durch den Steuerklassenwechsel
netto etwa 300€ mehr).

Stimmt das so in etwa, oder habe ich einen grundsätzlichen Denkfehler?


Mfg
Mr.Grandmaster

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

zu 1.: Nein, die Steuerklassen dienen lediglich dem Lohnsteuerabzug, was eine Votrauszahlung auf die Einkommensteuer darstellt. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird die Steuer jedoch nicht nach Steuerklassen festgelegt, sondern nach dem Splittingtarif. Dieser Splittingtarif, der für Verheiratete gilt, wird jedoch für das gesamte Jahr 2009 rückwirkend angewandt. daher werdet ihr steuerlich so behandelt, als wenn Ihr im gesamten Jahr verheiratet wewesen wärt.

zu 2.: Ja, durch die Abgabe der Steuererklärung für 2009 ist mit einer nennenswerten Steuererstattung zu rechnen. Der Vorteil, der durch die Steuerklasse III/V entstanden ist, ist dabei aber nur ein sehr grober Richtwert.

Mit der Steuerklasse III/V besteht ab dem Jahr 2010 die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben, da es bei dieser Kombination auch zu einer Steuernachzahlung kommen kann, was nicht einmal selten vorkommt.

Wenn das jeweilige Jahrebruttoeinkommen beider Ehegatten bekannt ist, dann kann man die Effekte schnell anhand einer Modellrechnung darstellen.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Grandmaster
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Die Jahresbruttoeinkommen liegen bei ca. 27.000€ und 13.000€

Für die Darstellung anhand einer Modellrechnung wäre ich dir sehr dankbar.




Mfg
Mr.Grandmaster

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass beide Ehegatten normale Angestellte sind. Wenn ein Ehegatte oder beide Beamte sind, dann ergeben sich andere Zahlen.

1. Ehegatte: 27.000€
Stkl. I oder IV: 3.413€ Lohnsteuer
Stkl. III: 996€ Lohnsteuer

2. Ehegatte: 13.000€
Stkl. I oder IV: 309€ Lohnsteuer
Stkl. V: 1.545€ Lohnsteuer

Zusammen:
Stkl. I/I oder IV/IV: 3.722€ Lohnsteuer
Stkl. III/V: 2.541€ Lohnsteuer

Steuer laut Splittingtarif: 3.494€

Bei der Wahl der Steuerklasse III/V ist also mit einer Steuernachzahlung in Höhe von 953€ im Rahmen der Abgabe einer Steuererklärung zu rechnen, sofern keine Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen belastungen geltend gemacht werden könne, die oberhalb der gewährten Pausch- und Freibeträge liegen. Die Steuerersparnis durch die Heirat liegt daher bei nur 228€ pro Jahr.

Zu allen dargestellten Zahlen kommt noch der Soli hinzu und ggf. auch die Kirchensteuer. In Eurem Fall ist übrigens noch die Arbeitslosenversicherung als Sonderausgabe absetzbar, was bei den genannten Einkommen beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt wurde. Die Nachzahlung wird daher nicht so hoch ausfallen, wie oben dargestellt.

quote:
wir haben durch den Steuerklassenwechsel netto etwa 300€ mehr


Der Vergleich mit dem letzten Jahr hinkt, da ein großer Teil dieser 300€ auf Steuerentlastungen zum 01.01.2010 zurückzuführen sind und nichts mit Eurer Heirat zu tun haben. Tatsächlich ergibt sich durch die Wahl der Steuerklassen III/V anstatt I/I nur ein Vorteil von 1.181€, also netto ca. 100€ pro Monat mehr.



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-- Editiert am 29.04.2010 15:34

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