Steuererklärung/Hochzeit absetzbar??

8. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
kay-und-katja
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 18x hilfreich)
Steuererklärung/Hochzeit absetzbar??

Hallo!
Wir sind seit heute neu in diesem Forum und schon jetzt sehr begeistert!
Allerdings brauchen auch wir einen Rat. Meine Arbeitskollegin hat mir erzählt, Sie hätte vor Jahren die Kosten Ihrer Hochzeit im Lohnsteuerjahresausgleich angegeben, wusste aber nicht mehr wie? Wenn ja, unter welchem Punkt? Wer kann uns Tipps geben?Hat jemand Erfahrungen??

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"kay-und-katja"

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Tja, da solltet ihr euch mal ganz schnell wieder scheiden lassen, denn nur Scheidungskosten sind absetzbar.

Als Ehepaar könnt ihr lediglich von der Splitting-Tabelle profitieren, aber an der Party wird sich Vater Staat nicht beteiligen.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#2
 Von 
kay-und-katja
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 18x hilfreich)

Ich hab es mir fast gedacht. Wäre auch zu nett gewesen. Sie behauptet aber steif und fest, sie hätte sogar die Rechnung für Ihre Brautschuhe eingereicht.

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"kay-und-katja"

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#3
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Also wenn Sie wirklich das so steif und fest behauptet, dann soll sie dir doch den Steuerbescheid mitbringen und zeigen, dass das Finanzamt die Kosten auch anerkannt hat!

Denn ABSETZEN heisst für viele IN DIE FORMULARE EINTRAGEN, und ob das Finanzamt sich dann eins ins Fäustchen lacht und den Unsinn rausstreicht, dass bekommen doch die wenigsten mit, denn so ein Steuerbescheid will auch erst mal gelesen und verstanden sein.


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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Und dann gibt es noch die Fälle, in denen so etwas durchgeht, weil der Antrag gar nicht richtig geprüft wurde, sondern die Zahlen einfach abgehakt wurden.

@Schtreicher
Ich gebe Dir aber auch dahingehend Recht, dass viele Steuerpflichtige noch nicht einmal dann merken, dass etwas nicht anerkannt wurde, wenn darauf im Steuerbescheid in den Anmerkungen ausdrücklich hingewiesen wurde.

Derartige Äußerungen von Arbeitskollegen sind daher mit äußerster Vorsicht zu genießen.

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#5
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Thekengeschwätz halt, und dann wollen sie den Steuerbescheid nicht rausrücken.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#6
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Ich denke mal das wurde als außergewöhnliche Belastung angesetzt und mangels steuerlicher Auswirkung vom Bearbeiter nicht weiter beachtet, vielleich sogar eingegeben. Dass keine Auswirkung erfolgt, liest sich oft sehr schwer aus dem Bescheid heraus, zumindest für Laien.

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#7
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Also wenn ich meine Hochzeit als außergewöhnliche Belastung empfinden würde, würde ich sie wohl gar nicht erst durchführen.

Infolge dessen dürften diese Steuerpflichtigen dann ihre Scheidung nicht absetzen, denn das ist ja dann die außergewöhnliche Befreiung - von der Ehe.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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