Hallo zusammen,
ich habe meine letzte Steuererklärung 2012 eingereicht (für 2011).
Für den Anfang des Jahres hatte ich mir vorgenommen die restlichen Erklärungen fertig zu machen. Leider habe ich nun gelesen, dass man nur 4 Jahre rückwirkend einreichen darf. Somit habe ich das für 2012 leider verschlafen. :-(
Macht es trotzdem noch Sinn das einzureichen oder sollte ich lieber gleich mit 2013 anfangen?
Schon mal vielen Dank für eine Antwort!
Beste Grüße
Steuererklärung wie lange rückwirkend einreichbar?
11. Januar 2017
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Frage vom 11. Januar 2017 | 22:14
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuererklärung wie lange rückwirkend einreichbar?
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#1
Antwort vom 11. Januar 2017 | 23:56
Von
Status: Master (4842 Beiträge, 1171x hilfreich)
Wenn Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, ist für das Jahr 2012 mit Ablauf des 31.12.2016 Festsetzungsverjährung eingetreten, was bedeutet, dass eine Veranlagung nicht mehr durchgeführt wird.
Und jetzt?
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