Steuererklärung nötig bei Kapitalerträgen im Ausland unter Freibetrag und thesaurierendem ETF?

11. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Pascal H
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 17x hilfreich)
Steuererklärung nötig bei Kapitalerträgen im Ausland unter Freibetrag und thesaurierendem ETF?

Hallo,

ich bin Student und habe kein Einkommen bis auf Zinsen bei einem Tagesgeldkonto in NL (Leaseplanbank). Außerdem möchte ich über einen Sparplan und durch normale Käufe über ein deutsches Depot Anteile an dem thesaurierenden ETF LU0392494562 aus Luxemburg erwerben. Insgesamt liegen die Kapitalerträge dabei unter dem Freibetrag.

Muss ich trotzdem eine Steuererklärung schreiben oder irgendetwas anderes beachten? Ich habe gelesen, dass es bei ausländischen thesaurierenden Fonds recht aufwändig ist, die Steuerangelegenheiten zu klären. Denn dann muss man selbst Steuern bezahlen, obwohl man gar nichts ausgeschüttet bekommt und am Ende beim Verkauf werden die Steuern auf den gesamten Gewinn automatisch abgeführt und man muss sich dann das zu viel bezahlte zurückholen. Ich habe aber die Hoffnung, dass das alles entfällt, wenn man unter dem Freibetrag liegt. Liege ich da richtig?

Oder muss ich sowieso eine Steuererklärung schreiben, da ich Zinsen aus dem Ausland (Tagesgeldkonto NL) bekomme?

Und noch eine Frage: Ist es möglich und sinnvoll, auch falls es nicht nötig sein sollte, eine Steuererklärung zu schreiben und die wiederangelegten Erträge schon jetzt zu "versteuern" (ohne tatsächlich Steuern zahlen zu müssen), um den Freibetrag besser auszunutzen und dann später weniger Steuern bezahlen zu müssen?

Ich kenne mich leider noch nicht sehr mit dem Thema aus, möchte aber gerne dazulernen.

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

Viele Grüße
Pascal

-- Editier von Pascal H am 11.01.2016 18:46

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