hallo,
mir wurde gesagt, wenn ein Verstorbener Steuerfreibeträge eingetragen hatte, muss für ihn für den Zeitraum der berücksichtigten Freibeträge eine Steuererklärung eingereicht werden.
stimmt das?
Danke!
Steuererklärung für einen Verstorbenen?
9. Oktober 2017
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Frage vom 9. Oktober 2017 | 14:17
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 35x hilfreich)
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#1
Antwort vom 9. Oktober 2017 | 15:44
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
Wenn Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene (§ 33b Absatz 1 bis 5 EStG ) eingetragen wurden, muss keine Erklärung abgegeben werden, bei anderen Freibeträgen jedoch schon. Verstorben oder nicht macht da keinen Unterschied.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 10. Oktober 2017 | 10:10
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 35x hilfreich)
ZitatWenn Pauschbeträge für behinderte Menschen ... ( :§ 33b Absatz 1 bis 5 EStG ) eingetragen wurden, [...]
Zitatwenn FB eingetragen, hatte der Verstorbene vermutlich eine Pension mit Lohnsteuerabzug? :
dürfte beides zutreffen. vielen Dank, zwei Anhaltspunkte wonach geschaut werden könnte
ZitatUnd wann war der Todesfall im Kalenderjahr? :
es ginge um 2016 und 1. Quartal 2017
neinZitatHat das FA schon angefordert? :
davon würde ich ausgehen, in den Jahren zuvor bekam der Verstorbene eine Erstattung.ZitatWurden höhere Lohnsteuerabzüge vorgenommen, die dann im Todesjahr zu einer Erstattung führen könnten? :
ZitatMeistens ergibt sich im Todesjahr eine Erstattung, die dann auch in die Erbmasse fällt. :
E.
ja, das ist dann das nächste, es gibt laut testament einen Vermächtnisnehmer, der alles anfallende Geld bekommen soll. Das ist nicht der Erbe. Die Erklärungen muss ja wohl der Erbe und damit Rechtsnachfolger des Verstorbenen einreichen. Der Vermächtnisnehmer wird möglicherweise wollen, dass die eingereicht werden und so positiv ausfallen, wie die vergangenen...
LG
P!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 10. Oktober 2017 | 14:21
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 35x hilfreich)
Zitatbitte genauer antworten: Es geht um ESt 2016? Und der Todesfall war in 2017? :
genau, also um die für 2016 und die für 2017
ZitatDann ist es doch klar: ESt 2016 ist überfällig - und für 2017 kommt dann 2018. :
Warum bekommt ein Vermächtnisnehmer alles und der Erbe nichts? Das kann doch nicht stimmen!
E.
einer der Vermächtnisnehmer bekommt nur alles geld, nicht alles was sonst noch da ist. Wenn das Geld nur einen Bruchteil des Nachlasses ausmacht, z.B. weil der Verstorbene alles in Gold umsetzte, welches ein anderer bekommt...
Schwierigere Erbangelegenheit. Niemand ist Handlungs- oder Auskunftberechtigt, bevor er nicht Erbe ist. Der Erbe weiß erst jetzt, dass er Erbe ist und das ist eben nicht jener Vermächtnisnehmer.
aber, ich versteh das jetzt so:
die Erklärung für 2016 MUSS auf jeden Fall eingereicht werden, egal, ob es ein Pauschbetrag für Behinderte, ein Freibetrag für einen Pensionär oder sonst was war?
Und einreichen (oder beim Steuerfachmann beauftragen) muss sie der Erbe, der ja Rechtsnachfolger ist, nicht der, der das Geld-Vermächtnis bekommt?
Danke!
P!
#6
Antwort vom 12. Oktober 2017 | 13:08
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 35x hilfreich)
Zitatich versteh das jetzt so: :
die Erklärung für 2016 MUSS auf jeden Fall eingereicht werden, egal, ob es ein Pauschbetrag für Behinderte, ein Freibetrag für einen Pensionär oder sonst was war?
Und einreichen (oder beim Steuerfachmann beauftragen) muss sie der Erbe, der ja Rechtsnachfolger ist, nicht der, der das Geld-Vermächtnis bekommt?
Danke!
P!
nachgehakt:
stimmt das jetzt?:
1. Die Erklärung für 2016 muss auf jeden Fall eingreicht werden?
2. Von wem, vom (Allein-)Erben? Oder könnte es noch jemanden geben, der stattdessen dazu verpflichtet werden kann, wie der Sohn oder der der alles anfallende Geld erben soll?
Danke
P!
#7
Antwort vom 15. Oktober 2017 | 11:43
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zitat:1. Die Erklärung für 2016 muss auf jeden Fall eingreicht werden?
Nein, eine Abgabepflicht gibt es nur für bestimmte Fälle. Welche das sind, ist in § 46 Abs. 2 EStG definiert. Gerade bei einem Pensionär ist es daher nicht klar, ob eine Abgabepflicht besteht. Aus den bisherigen Angaben wird auch nicht klar, ob eine Abgabepflicht besteht oder nicht.
Ein eingetragener Freibetrag für behinderte Menschen führt nicht zu einer Abgabepflicht. Denkbar ist natürlich, dass aus anderen Gründen eine Abgabepflicht besteht.
Zitat:2. Von wem, vom (Allein-)Erben? Oder könnte es noch jemanden geben, der stattdessen dazu verpflichtet werden kann, wie der Sohn oder der der alles anfallende Geld erben soll?
Die Steuererklärung muss vom Erben als Rechtsnachfolger abgegeben werden. Der Sohn ist weder in seiner Eigenschaft als Abkömmling noch in seiner Eigenschaft als Vermächtnisnehmer dazu berechtigt oder verpflichtet, die Einkommensteuererklärung abzugeben.
#8
Antwort vom 15. Oktober 2017 | 11:59
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 35x hilfreich)
vielen Dank!
kommt als nächste Frage
Zitat:
...es gibt laut testament einen Vermächtnisnehmer, der "alles anfallende Geld" bekommen soll. Das ist nicht der Erbe...... Der Vermächtnisnehmer wird möglicherweise wollen, dass die eingereicht werden und so positiv ausfallen, wie die vergangenen...
kann der Vermächtnisnehmer einfordern, dass der Erbe die Erklärung abgibt?
Danke!
P!
#9
Antwort vom 15. Oktober 2017 | 13:17
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zitat:kann der Vermächtnisnehmer einfordern, dass der Erbe die Erklärung abgibt?
Das ist eine knifflige Frage, zu der mir keine Rechtsprechung bekannt ist.
Aus meinem Bauch heraus würde ich sagen, dass der Vermächtnisnehmer nach dem Grundsatz von Treu und Glauben die Abgabe der Erklärung unter der Voraussetzung fordern kann, dass er die dem Erbe damit entstehenden Aufwendungen ersetzt.
#10
Antwort vom 15. Oktober 2017 | 16:51
Von
Status: Student (2372 Beiträge, 631x hilfreich)
Zitatvielen Dank! :
kommt als nächste Frage
Zitat:
...es gibt laut testament einen Vermächtnisnehmer, der "alles anfallende Geld" bekommen soll. Das ist nicht der Erbe...... Der Vermächtnisnehmer wird möglicherweise wollen, dass die eingereicht werden und so positiv ausfallen, wie die vergangenen...
kann der Vermächtnisnehmer einfordern, dass der Erbe die Erklärung abgibt?
Danke!
P!
Das ist keine Frage des Steuerrechts, sondern des Erbrechts! Also vielleicht mal im anderen Forum nachfragen!
taxpert
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