Steuererklärung für einen Verstorbenen?

9. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)
Steuererklärung für einen Verstorbenen?

hallo,

mir wurde gesagt, wenn ein Verstorbener Steuerfreibeträge eingetragen hatte, muss für ihn für den Zeitraum der berücksichtigten Freibeträge eine Steuererklärung eingereicht werden.
stimmt das?

Danke!

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10 Antworten
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#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Wenn Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene (§ 33b Absatz 1 bis 5 EStG ) eingetragen wurden, muss keine Erklärung abgegeben werden, bei anderen Freibeträgen jedoch schon. Verstorben oder nicht macht da keinen Unterschied.

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Wenn Pauschbeträge für behinderte Menschen ... (§ 33b Absatz 1 bis 5 EStG ) eingetragen wurden, [...]
Zitat (von Eugenie):
wenn FB eingetragen, hatte der Verstorbene vermutlich eine Pension mit Lohnsteuerabzug?


dürfte beides zutreffen. vielen Dank, zwei Anhaltspunkte wonach geschaut werden könnte

Zitat (von Eugenie):
Und wann war der Todesfall im Kalenderjahr?

es ginge um 2016 und 1. Quartal 2017
Zitat (von Eugenie):
Hat das FA schon angefordert?
nein
Zitat (von Eugenie):
Wurden höhere Lohnsteuerabzüge vorgenommen, die dann im Todesjahr zu einer Erstattung führen könnten?
davon würde ich ausgehen, in den Jahren zuvor bekam der Verstorbene eine Erstattung.
Zitat (von Eugenie):
Meistens ergibt sich im Todesjahr eine Erstattung, die dann auch in die Erbmasse fällt.

E.

ja, das ist dann das nächste, es gibt laut testament einen Vermächtnisnehmer, der alles anfallende Geld bekommen soll. Das ist nicht der Erbe. Die Erklärungen muss ja wohl der Erbe und damit Rechtsnachfolger des Verstorbenen einreichen. Der Vermächtnisnehmer wird möglicherweise wollen, dass die eingereicht werden und so positiv ausfallen, wie die vergangenen...

LG
P!

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#5
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
bitte genauer antworten: Es geht um ESt 2016? Und der Todesfall war in 2017?

genau, also um die für 2016 und die für 2017

Zitat (von Eugenie):
Dann ist es doch klar: ESt 2016 ist überfällig - und für 2017 kommt dann 2018.

Warum bekommt ein Vermächtnisnehmer alles und der Erbe nichts? Das kann doch nicht stimmen!

E.

einer der Vermächtnisnehmer bekommt nur alles geld, nicht alles was sonst noch da ist. Wenn das Geld nur einen Bruchteil des Nachlasses ausmacht, z.B. weil der Verstorbene alles in Gold umsetzte, welches ein anderer bekommt...
Schwierigere Erbangelegenheit. Niemand ist Handlungs- oder Auskunftberechtigt, bevor er nicht Erbe ist. Der Erbe weiß erst jetzt, dass er Erbe ist und das ist eben nicht jener Vermächtnisnehmer.

aber, ich versteh das jetzt so:
die Erklärung für 2016 MUSS auf jeden Fall eingereicht werden, egal, ob es ein Pauschbetrag für Behinderte, ein Freibetrag für einen Pensionär oder sonst was war?
Und einreichen (oder beim Steuerfachmann beauftragen) muss sie der Erbe, der ja Rechtsnachfolger ist, nicht der, der das Geld-Vermächtnis bekommt?
Danke!
P!

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#6
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von Patience!):
ich versteh das jetzt so:
die Erklärung für 2016 MUSS auf jeden Fall eingereicht werden, egal, ob es ein Pauschbetrag für Behinderte, ein Freibetrag für einen Pensionär oder sonst was war?
Und einreichen (oder beim Steuerfachmann beauftragen) muss sie der Erbe, der ja Rechtsnachfolger ist, nicht der, der das Geld-Vermächtnis bekommt?
Danke!
P!

nachgehakt:
stimmt das jetzt?:

1. Die Erklärung für 2016 muss auf jeden Fall eingreicht werden?

2. Von wem, vom (Allein-)Erben? Oder könnte es noch jemanden geben, der stattdessen dazu verpflichtet werden kann, wie der Sohn oder der der alles anfallende Geld erben soll?

Danke
P!

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
1. Die Erklärung für 2016 muss auf jeden Fall eingreicht werden?


Nein, eine Abgabepflicht gibt es nur für bestimmte Fälle. Welche das sind, ist in § 46 Abs. 2 EStG definiert. Gerade bei einem Pensionär ist es daher nicht klar, ob eine Abgabepflicht besteht. Aus den bisherigen Angaben wird auch nicht klar, ob eine Abgabepflicht besteht oder nicht.

Ein eingetragener Freibetrag für behinderte Menschen führt nicht zu einer Abgabepflicht. Denkbar ist natürlich, dass aus anderen Gründen eine Abgabepflicht besteht.

Zitat:
2. Von wem, vom (Allein-)Erben? Oder könnte es noch jemanden geben, der stattdessen dazu verpflichtet werden kann, wie der Sohn oder der der alles anfallende Geld erben soll?


Die Steuererklärung muss vom Erben als Rechtsnachfolger abgegeben werden. Der Sohn ist weder in seiner Eigenschaft als Abkömmling noch in seiner Eigenschaft als Vermächtnisnehmer dazu berechtigt oder verpflichtet, die Einkommensteuererklärung abzugeben.

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#8
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

vielen Dank!
kommt als nächste Frage

Zitat (von Patience!):

...es gibt laut testament einen Vermächtnisnehmer, der "alles anfallende Geld" bekommen soll. Das ist nicht der Erbe...... Der Vermächtnisnehmer wird möglicherweise wollen, dass die eingereicht werden und so positiv ausfallen, wie die vergangenen...

kann der Vermächtnisnehmer einfordern, dass der Erbe die Erklärung abgibt?
Danke!
P!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
kann der Vermächtnisnehmer einfordern, dass der Erbe die Erklärung abgibt?


Das ist eine knifflige Frage, zu der mir keine Rechtsprechung bekannt ist.

Aus meinem Bauch heraus würde ich sagen, dass der Vermächtnisnehmer nach dem Grundsatz von Treu und Glauben die Abgabe der Erklärung unter der Voraussetzung fordern kann, dass er die dem Erbe damit entstehenden Aufwendungen ersetzt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Patience!):
vielen Dank!
kommt als nächste Frage
Zitat (von Patience!):

...es gibt laut testament einen Vermächtnisnehmer, der "alles anfallende Geld" bekommen soll. Das ist nicht der Erbe...... Der Vermächtnisnehmer wird möglicherweise wollen, dass die eingereicht werden und so positiv ausfallen, wie die vergangenen...

kann der Vermächtnisnehmer einfordern, dass der Erbe die Erklärung abgibt?
Danke!
P!


Das ist keine Frage des Steuerrechts, sondern des Erbrechts! Also vielleicht mal im anderen Forum nachfragen!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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