Steuererklärung für Studenten

15. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sarah Blade
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung für Studenten

Hallo ich hätte mal ein paar Fragen zur Erstellung der Steuererklärung zweier Studenten. Kann sein das einige im Vorfeld bereits gestellt wurden habe auf die Schnelle dazu allerdings nichts gefunden.

1. Master-Studium gilt ja nicht als 'Erststudium' und berechtigt dadurch zum Werbungskostenabzug (vorweggenommene Werbungskosten). Da ich Auszubildende bin habe ich das erst jetzt am Rande in der Schule erfahren das dies möglich ist. Kann ein Master-Student der sein Studium Anfang 2010 beendet und ab April 2010 Angestellt ist für die Steuererklärung 2010 die Ausgaben für dieses Studium komplett angeben (also auch die von früheren Jahren 2009, 2008...)als 'vorweggenommene Werbungskosten' oder wäre das nur un den jeweiligen Veranlagungszeiträumen möglich gewesen in denen sie angefallen sind.

2. Bachelor-Studentin: Hatte zunächst eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellte gemacht aufgrund schlechter Stellenangebote allerdings ein Studium als Bachelor of Sciences (wirtschaftsinformatikerin angehängt. Gilt dieses Studium als 'Erststudium' (Studiengebühren als Sonderausgaben) oder zählt das nicht mehr dazu (vorweggenommene Werbungskosten)

3. Die Bachelor-Studentin hat ihre Bachelor arbeit bei einer Firma gemacht für die sie ein Programm entwickelt hat dafür wurde sie monatlich Entlohnt. Die Bezahlung ist Sozialversicherungs- und Steuerfrei, wo in der Anlage N muss ich diese Einnahmen vermerken oder muss ich sie rauslassen? (Lohnsteuerbescheinigung ist vorhanden)


Hoffe es war einigermaßen gut verständlich und nicht von vielen Rechtschreibfehlern überhäuft. Über eine Antwort würde ich mich freuen.

vielen Danke im Vorraus


-- Editiert am 15.04.2011 14:09

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
eh es te geh
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 143x hilfreich)

Zu 1.: Die Masterstudienkosten (Werbungskosten, Zweitstudium) des Jahres 2010 sind bei der ESt-Veranlagung 2010 zu beantragen. Für die Vorjahre muss wg. der Master-Werbungskosten eine Verlustfeststellung beantragt werden. Das ist noch für mehrere rückliegende Jahre möglich.

Zu 2.: Du hast eine erste Berufsausbildung abgeschlossen. Du bildest Dich mit dem Bachelor-Studium fort. Als Werbungskosten zu berücksichtigen.

Zu 3.: Ganz normal ELSTER, Anlage N, Zeile 2, Wechsel zur 1. LSt-Bescheinigung, dort Zeile 3 ff. ausfüllen.

-----------------
"Ein Blick in`s Gesetz, spart viel dummes Geschwätz!"

-- Editiert am 18.04.2011 11:23

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.372 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen