Steuererklärung - Muss ich das Geld auch wirklich zahlen?

25. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
emal2212
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 4x hilfreich)
Steuererklärung - Muss ich das Geld auch wirklich zahlen?

Hallo Leute ich habe eine Brief von Finanzamt erhalten so eine Brief hatte ich bis heute noch nie erlebet .
die verlangen von mir Steuerzwang 150 Euro weil ich für das Jahr 2007 noch keine Steuererklärung abgegeben .
ich wollte eigentlich 2007/2008 im Jahr 2009 abgeben weil ich mich mit meine Sterberater so abgesprochen habe und jetzt bekomm ich Steuerzwang!!

Muss ich das Geld auch wirklich zahlen?

vielen dank im voraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
die verlangen von mir Steuerzwang 150 Euro


Was soll DAS sein :???:

Kannst du mal GENAU erklären was da in dem Brief steht?

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich würde mal von einem Zwangsgeld ausgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Du bist wahrscheinlich für 2007 verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die hätte dann aber bereits am 31.05.2008 beim Finanzamt sein müssen, also ist bereits fast 8 Monate überfällig.

Selbst mit Steuerberater hätte die Steuererklärung bereits am 31.12.2008 abgegeben werden müssen, ist also auch bereits überfällig.

Daher kann natürlich ein Zwangsgeld angedroht oder sogar verhängt werden, dami Du Dir nicht noch mehr Zeit mit der Abgabe lässt.

Wende Dich also umgehend mit dem Schreiben an Deinen Steuerberater.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

31.05. des Folgejahres ist der Abgabetermin.
Darüberhinaus muss man Fristverlängerung beantragen AUCH ein Steuerberater muss das tun. Wobei das FA in der Regel eine Fristverlängerung bis 30.09. in aller Regel zustimmt, häufig auch bis 31.12. Wenn man bis dato keinen Steuerberater hat / hatte muss man sich auf Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder gefaßt machen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
hatte muss man sich auf Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder gefaßt machen.


Wobei diese mehr oder weniger teilweise "willkürlich" festgelegt werden und man dagegen widersprechen kann.

Ich hatte persönlich den Fall, dass ich bei einer Steuer-ERSTATTUNG 2/3 des Betrages als Verspätungszuschlag bezahlen sollte, was natürlich völlig unverhältnismässig war und nach Einspruch auch erstattet wurde.

Daher wäre es interessant, was das für ein Schreiben vom FA war, und was da genau drin stand.

Ebenso interessant wäre, ob er mit einer Steuererstattung rechnet, oder damit nach zu zahlen. ;)
Leider meldet sich TE ja nicht mehr. :(

-- Editiert von koppklatsch am 27.01.2009 20:39

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