Hallo zusammen!
Ich habe folgende Frage: Wenn ein Soldat seine Karriere mit der Eignungsübung beginnt und die erste Fahrt dort hin als Dienstreise deklariert wird handelt es sich dementsprechend doch um Reisekosten. Die anschließende Kommandierung sofern unter 48 Monate werden ebenfalls als Reisekosten anerkannt. Wo hat der Soldat dann seine 1. Tätigkeitsstätte? Gibt es die nicht?
Hinuzuzufügen ist noch, dass es sich nicht um doppelte Haushaltsführung handelt, da keine Zweitwohnung genommen wurde. Sehe ich da irgendwas falsch?
Vielen Dank im Voraus für eine Erklärung.
Liebe Grüße, Wiebke
Steuererklärung Soldat
11. Mai 2017
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Frage vom 11. Mai 2017 | 19:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung Soldat
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