Hallo.
Ich bin neu hier und gar nicht so sicher ob ich nun im richtigen Unterforum schreibe.
Also ich bin im Dezember 2007 Arbeitslos geworden. Firma ging Insolvenz Demnach bin ich halt Ende 2008 in Hartz 4 gerutscht.
Im April 2009 hab ich ein schwerbehindertes Kind zur Welt gebracht. ( 100%, Markzeichen aG, G , B und H ).
Zur Finanziellen Seite zählt nicht viel Hartz 4 eben, Unterhaltsvorschuss und Kindergeld.
Nun bekam ich gestern ein Schreiben vom Arbeitsamt in dem steht dass ich den Bescheid über die Steuererklärung für 2009 vorlegen soll.
Da stellt sich nun eine Frage auf. Bin ich den verpflichtet dazu diese zu machen ?? Ich dachte bisher immer dass man bei Hartz4 keine machen braucht weil man ja eh keine Steuern gezahlt hat !!
Oder hab ich dennoch ansprüche wegen meines behinderten Kindes ?
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Liebe Grüße
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Steuererklärung ?!?! Hartz4 behindertes Kind
1. April 2010
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Frage vom 1. April 2010 | 09:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung ?!?! Hartz4 behindertes Kind
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#1
Antwort vom 1. April 2010 | 10:51
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Du bist nicht verpflichtet, für das Jahr 2009 eine Steuererklärung abzugeben und die Abgabe macht auch keinen Sinn, wenn Du im gesamten Jahr nur Hartz IV bezogen hast.
Entsprechend würde ich dem Arbeitsamt antworten.
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