Hallo zusammen,
die Geschichte ist etwas kompliziert, aber evtl. blickt ihr ja durch :D
Ich hatte in Köln einen Gewerbeschein (Kleingewerbe). Da ich im April aus Köln zog wird dieser obsolet mit der nächsten Steuererklärung, richtig? Ich verdiente ja ein letztes Mal mit dem Gewerbe 2016 1300 €.
Diese Steuererklärung für das Gewerbe muss ich definitiv bis Ende Mai abgeben. Und in Köln oder an meinem neuen Wohnort? Und muss das Ganze mit der normalen abgegeben werden oder geht das auch separat?
Jetzt zur eigentlichen Steuererklärung.
Ich war in 2016 komplett Student in Köln. Bin aber im April nach Düsseldorf gezogen. Im Oktober habe ich dann ein zweites Studium angefangen, allerdings doch noch im November einen 40 Std. Job bekommen (In Dortmund). Im Dezember bin ich nach Dortmund gezogen. Allerdings bin ich dort nur 3-4 Tage die Woche, da ich nur ab und zu dort schlafe und eigentlich noch einen Hauptsitz bei meiner Mutter habe, insbesondere am Wochenende. Aktuell habe ich mich auch noch nicht offiziell umgemeldet. In 2016 in Nov und Dez habe ich ca. 2300 € an Steuern gezahlt. Es gibt doch einen Freibetrag als Student den man zurück bekommt? Oder muss ich alles berechnen lassen? Also Die Arbeitswege, Studentenkosten etc.?
Und muss ich die auch bis Mai abgegeben haben oder kann ich die aufgrund des Studiums um ein paar Monate schieben?
Besten Dank für eure Hilfe.
WWCD
Steuererklärung - Ein paar Fragen zur Abgabe mit Umzügen
Haben Sie sich versteuert?
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Deine Gewinne aus dem Gewerbe erklärst Du in Deiner Steuererklärung.
Die Abgabefrist dafür ist der 31.5.
Eine Fristverlängerung bis 30.9. ist aber normalerweise kein Problem.
Einen "Freibetrag" für Studenten gibt es nicht. Bis zu einer gewissen Höhe der Einkünfte fallen aber keine Steuern an. Die einbehaltene Lohnsteuer (das sind quasi Vorauszahlungen) werden dann im Rahmen der Steuererklärung wieder erstattet.
Aber um die Einreichung dieser Erklärung kommt man nicht rum. Du musst ja aber wegen Deiner Gewinneinkünfte sowieso eine abgeben.
Abgabe am neuen Wohnort. Im Zweifelsfall wird die Erklärung auch an das richtige Finanzamt weiter geleitet.
Zitat:Und in Köln oder an meinem neuen Wohnort?
An Deinem neuen Wohnort
Zitat:Und muss das Ganze mit der normalen abgegeben werden oder geht das auch separat?
Ganz normal. Eine separate Abgabe ist nicht möglich.
Zitat:In 2016 in Nov und Dez habe ich ca. 2300 € an Steuern gezahlt. Es gibt doch einen Freibetrag als Student den man zurück bekommt?
Es gibt keinen Freibetrag für Studenten. Es gibt aber einen Grundfreibetrag in Höhe von 8.652€, der für Alle gilt. Wenn man da drunter bleibt, zahlt man keine Steuern und muss sich auch nicht die Mühe machen, alles anzugeben.
Zitat:Und muss ich die auch bis Mai abgegeben haben oder kann ich die aufgrund des Studiums um ein paar Monate schieben?
Das gesamte Jahr 2016 gehört in eine Steuererklärung. Es besteht Abgabepflicht bis 31.05. Die Frist wird aber relativ unproblematisch auf Antrag bis zum 30.09. verlängert.
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In 2016 in Nov und Dez habe ich ca. 2300 € an Steuern gezahlt. 1150 Euro im Monat? Also über 5.000 Euro Bruttolohn im Monat gehabt?
-- Editiert von muemmel am 18.05.2017 14:43
Erstmal vielen Dank für die vielen Nachrichten
ZitatDeine Gewinne aus dem Gewerbe erklärst Du in Deiner Steuererklärung. :
Die Abgabefrist dafür ist der 31.5.
Eine Fristverlängerung bis 30.9. ist aber normalerweise kein Problem.
Einen "Freibetrag" für Studenten gibt es nicht. Bis zu einer gewissen Höhe der Einkünfte fallen aber keine Steuern an. Die einbehaltene Lohnsteuer (das sind quasi Vorauszahlungen) werden dann im Rahmen der Steuererklärung wieder erstattet.
Aber um die Einreichung dieser Erklärung kommt man nicht rum. Du musst ja aber wegen Deiner Gewinneinkünfte sowieso eine abgeben. Abgabe am neuen Wohnort. Im Zweifelsfall wird die Erklärung auch an das richtige Finanzamt weiter geleitet.
Sehr hilfreich, Dank Dir
Zitat:Zitat:Und in Köln oder an meinem neuen Wohnort?
An Deinem neuen Wohnort
Zitat:Und muss das Ganze mit der normalen abgegeben werden oder geht das auch separat?
Ganz normal. Eine separate Abgabe ist nicht möglich.
Zitat:In 2016 in Nov und Dez habe ich ca. 2300 € an Steuern gezahlt. Es gibt doch einen Freibetrag als Student den man zurück bekommt?
Es gibt keinen Freibetrag für Studenten. Es gibt aber einen Grundfreibetrag in Höhe von 8.652€, der für Alle gilt. Wenn man da drunter bleibt, zahlt man keine Steuern und muss sich auch nicht die Mühe machen, alles anzugeben.
Zitat:Und muss ich die auch bis Mai abgegeben haben oder kann ich die aufgrund des Studiums um ein paar Monate schieben?
Das gesamte Jahr 2016 gehört in eine Steuererklärung. Es besteht Abgabepflicht bis 31.05. Die Frist wird aber relativ unproblematisch auf Antrag bis zum 30.09. verlängert.
Ich hab in einem Sommerjob neben dem Studium ca. 800 € Brutto verdient und im Nov&Dez im Hauptjob 6100 € , also ca. 7.000 € Brutto im Jahr 2016. Damit bleibe ich ja unter dem Grundfreibetrag von 8.652 €. D.h. ich trage einfach nur den Mantelbogen + Anlage N (Lohn, KV, Steuer etc) ein, sowie Anlage G für mein Kleingewerbe und kriege die 1.000 € Steuern problemlos und in voller Höhe zurück? Keine Angabe von Werbungskosten etc, dank der Pauschale? Das wäre ja super und die ganze vor sich hin schieberei war eigentlich unnötig :D :D
Ps. mit dem Gewerbschein hab ich ca. 1000 € verdient, aber der hat ja nichts damit zu tun.
ZitatIn 2016 in Nov und Dez habe ich ca. 2300 € an Steuern gezahlt. 1150 Euro im Monat? Also über 5.000 Euro Bruttolohn im Monat gehabt? :
-- Editiert von muemmel am 18.05.2017 14:43
Weiß nicht, was mich da geritten hat, aber da ist ja auch noch KV etc drin, also kann man die Hälfte abziehen. Sprich ca. 1000 Euro für die beiden Monate
Beste Grüße
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