Hallo Community:),
folgende Situation:
Ein Geschwisterpaar erbt zusammen ein ca. 20 Jahre altes Haus, das von dem Vater selbst erbaut und bewohnt wurde.
Jetzt wird das Haus zum Teil vermietet (Wohngemeinschaft, ein Erbe wohnt noch drin), so dass alle Kosten + Kredit + einige Rücklagen gedeckt sind.
Da das Haus erstmalig vermietet wird, muss der Abschreibungswert in der Feststellungserklärung festgelegt werden. Eine Rückfrage beim Finanzamt hat ergeben, dass Schätzungen nicht anerkannt werden, und nur Rechnungen/Belege zählen.
Ist diese Auskunft korrekt? Dieses könnte mir der (sehr aufwendigen) Aufsummierung vieler einzelner teils verblichenen Baumarktbelege zwar erfolgen, deckt aber die Eigenleistung nicht ab. Also wer ein Haus mit viel Eigenleistung erbaut und dann vermietet ist grundsätzlich steuerlich benachteiligt gegenüber jemand der das Haus bauen lässt ? Ist das so?
Alternative wäre die Übernahme des Wertes aus dem Bauantrag bei der Stadt möglich, wobei der vor Baubeginn festgelegt wurde.
Freue mich über Ihre Antworten,
Dank und Gruß!
Steuererklärung Abschreibung Haus - Wertbestimmung?
22. August 2015
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Frage vom 22. August 2015 | 12:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung Abschreibung Haus - Wertbestimmung?
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#1
Antwort vom 22. August 2015 | 13:25
Von
Status: Student (2057 Beiträge, 1183x hilfreich)
Ja, das ist korrekt und hat mit Benachteiligung nichts zu tun. Fiktive Aufwendungen können halt nicht steuermindernd berücksichtigt werden.Zitat:Ist diese Auskunft korrekt? Dieses könnte mir der (sehr aufwendigen) Aufsummierung vieler einzelner teils verblichenen Baumarktbelege zwar erfolgen, deckt aber die Eigenleistung nicht ab. Also wer ein Haus mit viel Eigenleistung erbaut und dann vermietet ist grundsätzlich steuerlich benachteiligt gegenüber jemand der das Haus bauen lässt ? Ist das so?
#2
Antwort vom 22. August 2015 | 19:28
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Und Eigenleistung ist nicht absetzbar.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. August 2015 | 17:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok, vielen Dank für die Antworten
Wie sind eure/Ihre Empfehlungen hinsichtlich des Nachweises der Baukosten?
Mit altem Bauantrag versuchen, oder erkennt das Finanzamt echt nur Belege an?
Es handelt sich nicht um besonders große Beträge (Baukosten ca. 200.000DM ).
Und jetzt?
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