Liebe Forenmitglieder,
ich habe dieses Jahr vergessen meine Steuererklärung abzugeben.
Mir ist absolut bewusst , dass es meine Schuld ist, Ausreden zählen nicht, es ist nun mal so.
Meine Frage ist, gebe ich sie jetzt noch ab oder im Januar, zusammen mit der von 2015 ?
Mit freundlichem Gruß Primax
Steuererklärung , Abgabe
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Musst Du eine Erklärung abgeben?
D. h. hast Du z.B. die Lohnsteuerklasse III oder irgendwelche Lohnersatzleistungen?
Falls nein, dann handelt es sich bei Dir höchstwahrscheinlich um eine Antragsveranlagung, dann hättest Du noch ein paar Jährchen Zeit.
Falls ja, dann würde ich die an Deiner Stelle sobald wie möglich abgeben. Aber normalerweise hättest Du dann auch schon eine freundliche Erinnerung Deines FA im Briefkasten gehabt.
Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe Steuerklasse 2 und Sohn mit 0,5 . Geschieden. Vom Finanzamt habe ich noch kein Schreiben bekommen.
Gruß Primax
-- Editiert von primax08 am 19.10.2016 15:57
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Wenn andere noch nicht versteuerte Einkünfte als solche aus nichtselbständiger Arbeit vorhanden sind, sollte man die Erklärung zur Vermeidung von Verspätungszuschlägen möglichst zeitnah abgeben.
Welche Gründe sprechen dafür, bis Januar zu warten, abgesehen von einer evtl. Portoersparnis?
Guten morgen,
sorry, ich verstehe es nicht ganz ? Ich gehe normal arbeiten, habe keine anderen Einkommen oder Geldquellen oder sonstiges, nur mein Verdienst .
Es würde also reichen die Steuererklärung für 2015 mit der von 2016 im Januar zusammen abzugeben ?
Danke, Gruß Primax
Zitat:
Es würde also reichen die Steuererklärung für 2015 mit der von 2016 im Januar zusammen abzugeben ?
Besser als
kann man es wohl nicht ausdrücken. (Insbesondere, da "zusammen mit der von 2016 im Januar abgeben" voraussetzt, dass für 2016 alle Zahlen und Belege im Januar schon da sind, was sein kann, aber nicht muss)Zitat:Welche Gründe sprechen dafür, bis Januar zu warten, abgesehen von einer evtl. Portoersparnis?
Es würde also reichen die Steuererklärung für 2015 mit der von 2016 im Januar zusammen abzugeben ? Da es offenbar gar keine Pflichtveranlagung ist, würde es sogar reichen, sie 2019 abzugeben.
Danke, Gruß Primax
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